ESTA: Wann muss eine ESTA-Genehmigung erneuert werden?

ESTA: Wann muss eine ESTA-Genehmigung erneuert werden?

25.01.2019

Wer geschäftlich oder touristisch in die USA reisen möchte, benötigt grundsätzlich ein Besuchervisum (B-1, B-2, B-1/2). Hat er die Staatsangehörigkeit eines am Visa WaiverProgram teilnehmenden Staates (designated country) und erfüllt er einige weitere Voraussetzungen (z.B. keine Vorstrafen, keine ansteckenden Krankheiten, Aufenthalt von nicht mehr als 90 Tagen), so genügt ggf. die Beantragung einer elektronischen Reisegenehmigung, auch ESTA genannt, die rechtstechnisch übrigens kein Visum darstellt.

ESTA – für Touristen und Geschäftsreisende meist ausreichend

ESTA bietet zwar nicht dieselben Möglichkeiten wie ein Besuchervisum, beispielsweise kann der Aufenthalt nicht über die 90 Tage hinaus verlängert oder ein sog. Change of Status durchgeführt werden, d.h. in den USA vom Besucherstatus z.B. auf Studentenstatus gewechselt werden, dennoch ist ESTA vom Verfahren her einfacher zu erlangen als ein Besuchervisum und für die meisten Touristen und Geschäftsreisenden völlig ausreichend. 

Diese Änderungen machen einen erneuten ESTA-Antrag notwendig

Eine einmal erteilte Reisegenehmigung ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Ändern sich allerdings während dieses Zeitraums bestimmte Umstände, so ist eine Neubeantragung erforderlich. Wann genau eine solche Neubeantragung erforderlich ist, ist in 8 CFR 217.5(e) geregelt. Eine neue Reisegenehmigung ist demnach zu beantragen, wenn mindestens einer der nachfolgenden Umstände eingetreten ist:

  • der Reisende hat einen neuen Reisepass,
  • der Reisende hat seinen Namen geändert,
  • der Reisende hat sein Geschlecht geändert,
  • der Reisende hat seine Staatsangehörigkeit gewechselt,
  • der Reisende muss Ja/Nein-Fragen (eligibility questions) des Formulars (z.B. Fragen nach Vorstrafen, Krankheiten, Reisen in bestimmte Länder) nun anders beantworten.

Kurzfristig erteilte ESTA am Abflugtag birgt Risiko

Eine elektronische Reisegenehmigung wird in der Regel rasch erteilt, nicht selten innerhalb weniger Minuten nach Absenden des Formulars. Wird ESTA allerdings am Tag des Fluges in die USA erteilt, kann es bei Ankunft in den USA dazu kommen, dass der Reisende näher befragt wird (secondary inspection). Diese Befragung ist zwar immer möglich, unter gewissen Umständen aber wahrscheinlicher als sonst. Eine solche secondary inspection nimmt in der Regel nicht nur recht viel Zeit in Anspruch, ggf. mehrere Stunden, sondern ist im Übrigen selten wirklich angenehm, nicht zuletzt deshalb, weil die Grenzbeamten meistens auch elektronische Geräte, wie z.B. Handy oder Tablets, durchsuchen. Sollte den Grenzbeamten dabei irgendetwas Verdächtiges begegnen - auch wenn der Reisende faktisch nichts Illegales beabsichtigt - ist ein Zurückweisen und Zurückschicken des Reisenden nicht unwahrscheinlich.

Zurück zur Blog-Übersicht

Aktuelle Blogbeiträge:

Erhöhung der Gebühren für Visum und Petition

Die Gebühren der US-Behörden für Visumsanträge und die Bearbeitung von Petitionen haben sich erhöht.


O-Visum: Bearbeitung kann mehrere Monate dauern

Die Erlangung eines O-Visums läuft in mehreren Schritten ab, die einige Zeit in Anspruch nehmen. Planen Sie mindestens vier bis sechs Monate dafür ein.


Mitarbeiter entsenden mit dem L-1 Visum: Voraussetzungen für die „blanket petition“

Nicht alle Mitarbeiter, die für eine „individual petition“ in Betracht kommen, können auch ein L-Visum über eine „blanket petition“ erhalten. Die „blanket petition“ ist dabei die sehr viel einfachere Option. Dafür muss das Unternehmen jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.