Einreiseverbot bleibt vorerst ausgesetzt

Einreiseverbot bleibt vorerst ausgesetzt

Update vom 20.02.2017:

Am 16. Februar 2017 hat das U.S. Department of Justice angekündigt, dass Präsident Trump beabsichtige, im Laufe der nächsten Woche, seine Executive Order vom 27. Januar 2017 zurückzunehmen und eine neue zu erlassen. Die neue Executive Order werde den verfassungsrechtlichen Bedenken, denen die erste begegnete, Rechnung tragen und entsprechende Änderungen enthalten. Der Präsident bestätigte dies in einer Pressekonferenz am selben Tag und bekräftigte, die neue Executive Order werde zum Schutz des Landes erlassen. Konkreter dazu, welche Änderungen vorgesehen sind, äußerten sich bislang weder der Präsident noch das Justizministerium.

10.02.2017

Gestern entschied das vom US-Justizministerium angerufene Bundesgericht in San Francisco die Aussetzung des von Präsident Trump erlassenen Einreiseverbots für Staatsbürger aus dem Irak, Iran, Jemen sowie aus Libyen, Somalia, dem Sudan und Syrien weiterhin aufrecht zu erhalten. Bürger dieser Staaten dürfen somit grundsätzlich weiterhin in die USA reisen und Visa beantragen.

Das Gericht stellte zunächst fest, dass es, anders als das US-Justizministerium meint, sehr wohl dazu befugt sei, eine Executive Order des US-Präsidenten zu überprüfen.

Es wies in seiner Begründung ferner darauf hin, dass die Regierung keinerlei Beweise dafür vorgelegt habe, dass Bürger der betroffenen Staaten in der Vergangenheit terroristische Anschläge geplant hätten und ein Einreiseverbot aus Gründen der nationalen Sicherheit nicht erforderlich sei.

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Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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