Executive Order: Einreisestopp vorläufig ausgesetzt

Executive Order: Einreisestopp vorläufig ausgesetzt

07.02.2017

Vergangenen Freitag hat das US-Bundesgericht in Seattle die Durchführung der Executive Order von Präsident Donald Trump vorläufig ausgesetzt. Mit seiner Executive Order vom 27.01.2017 verhängte der US-Präsident ein temporäres Einreiseverbot für Staatsangehörige des Irak, Iran, Jemen sowie aus Libyen, Somalia, dem Sudan und Syrien.

Das US-Justizministerium beantragte beim Berufungsgericht in San Francisco, die Executive Order vorerst wieder in Kraft zu setzen. Dieses Gericht gilt als eines der liberalsten Bundesgerichte. Heute Abend findet eine Anhörung der Parteien statt.

Visaanträge werden vorerst wieder bearbeitet

Die US-Konsulate in Deutschland bearbeiten vorläufig wieder Visaanträge von Personen, die vom Einreisestopp betroffen waren. Auf ihrer Webseite heißt es:

Zur Umsetzung dieses Präsidialerlasses hatte das US-Außenministerium für Staatsangehörige der Länder Syrien, Irak, Iran, Libyen, Somalia, Sudan und Jemen mit wenigen Ausnahmen die Terminvergabe für Gespräche vorläufig ausgesetzt und die Bearbeitung von Einwanderungsvisa und Nichteinwanderungsvisa eingestellt. Diese Visaanträge werden nun wieder bearbeitet und Gesprächstermine werden wieder vergeben.

Entsprechend werden die betroffenen Personen grundsätzlich wieder in die USA eingelassen, sollten sich jedoch auf besonders intensive Befragungen und Untersuchungen gefasst machen.

Einreiseverbot könnte wieder in Kraft treten

Je nach Ausgang der Anhörung beim Berufungsgericht kann das Einreiseverbot wieder in Kraft treten. Wie dann mit Reisenden verfahren wird, die ihre Reise angetreten haben, als die Executive Order noch ausgesetzt war, und in den USA ankamen, als sie wieder in Kraft war, bleibt abzuwarten. Betroffene Personen sollten allerdings damit rechnen, wieder zurückgeschickt zu werden.

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Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

U.S Attorney Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson ist U.S. Attorney at Law (MN, USA) und Leiterin des US-Desks bei WINHELLER. Sie verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung im US-Einwanderungsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Ihre Expertise deckt das gesamte Spektrum an US-Visa-Kategorien ab, mit einem besonderen Fokus auf die Begleitung internationaler Unternehmen beim Markteintritt oder bei der Expansion in die USA.

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Aktuelle Beiträge zum US-Einreiseverbot:

Das U.S. Department of State hat am 14.01.2026 angekündigt, die Erteilung von Einwanderungsvisa für Staatsangehörige aus 75 Ländern vorübergehend zu pausieren.


Im Fall Adeyemi stellt sich die Frage, ob unerlaubter Waffenbesitz als ein moralisch verwerfliches Vergehen gilt und ihm die Einreise in die USA dadurch verweigert werden könnte.


Das US-Gesetz gewährt US-Grenzbeamten weitgehende Befugnisse. Wir erklären, welche Befugnisse dies sind und werfen zudem einen Blick unter welchen Haftbedingungen Ausländer in den USA festgehalten werden dürfen.