US-Einreisesperre weiterhin durch Gerichte geblockt

US-Einreisesperre weiterhin durch Gerichte geblockt

14.06.2017

Am Montag, den 12. Juni 2017, hat das US-Berufungsgericht in San Francisco die von Präsident Donald Trump verhängte Einreisesperre vom 16. März 2017 für Staatsangehörige aus den Ländern Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien für unwirksam erklärt und daraufhin die einstweilige Verfügung des US-Bezirksgerichts in Hawaii größtenteils bestätigt. Bereits vorher, am 25. Mai 2017, hatte ein anderes US-Berufungsgericht in Richmond, Virginia Trumps Einreissperre ebenfalls außer Kraft gesetzt – durch die Bestätigung einer einstweiligen Verfügung eines weiteren Bezirksgerichts.

Einreisesperre verletzt US-Recht

Das Berufungsgericht in San Francisco ist der Auffassung, dass die Executive Order US-Recht verletze und Muslime diskriminiere. Das Gericht stellte auch fest, dass der Präsident mit seiner Executive Order seine Kompetenzen überschritten habe. Das Einwanderungsgesetz (Immigration and Nationality Act, INA) gebe ihm zwar zum Schutz der amerikanischen Öffentlichkeit weite Befugnisse hinsichtlich der Beschränkung der Einreise von Ausländern. Einwanderung sei aber keine Einmannshow, so das Gericht wörtlich („But immigration, even for the President, is not a one-person show.“). Um 180 Millionen Menschen aus sechs Ländern von der Einreise in die USA auszuschließen, müsse der Präsident stichhaltigere Gründe dafür finden, dass diese Menschen den Interessen der USA schaden.

Unterschied zur Executive Order von Januar 2017

Im Unterschied zur Executive Order von Januar 2017 wurde der Irak von der Liste der Länder gestrichen, deren Bürger von einer Einreisesperre betroffen sind. Die neue Sperre war auf die Länder Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien beschränkt. Die letzte Executive Order verhängte nicht nur ein Einreiseverbot. Sie 

  • setzte auch das Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen für 120 Tage aus,
  • beschränkte die Zahl der danach aufzunehmenden Flüchtlinge auf 50.000 (für das Steuerjahr 2017),
  • ordnete einen zeitlich nicht beschränkten Ausschluss syrischer Flüchtlinge vom Programm an und
  • bestimmte, dass die Einwanderungsbehörden die Standards, nach denen Ausländer in die USA eingelassen werden, überprüfen und Vorschläge zur Verbesserung machen sollen.

Die oben erwähnte 90-Tage-Frist endet mit dem heutigen Tage.

US-Regierung will Urteil anfechten

Die Trump-Regierung hat bereits angekündigt, gegen das Urteil des US-Berufungsgerichts in Richmond, Virginia vorgehen zu wollen, und wird wohl auch das Urteil des US-Berufungsgerichts in San Francisco vor dem höchsten US-Gericht (Supreme Court) anfechten.

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Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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