Einreise in die USA: Gültigkeit bereits erteilter NIEs wurde verlängert

Einreise in die USA: Gültigkeit bereits erteilter NIEs wurde verlängert

07.07.2021

Wer derzeit aus Deutschland (bzw. aus dem Schengenraum) in die USA reisen möchte, benötigt in der Regel eine sog. National Interest Exception (NIE). Diese muss vor der Reise bei einem der drei US-Konsulate beantragt werden, auch unabhängig von der Beantragung eines Visums, z.B. bei einer visumsfreien Reise mit ESTA.

Davon gibt es nur wenige Ausnahmen. Keine NIE benötigen z.B. Ehegatten von US-Staatsbürgern oder Eltern von US-Staatsbürgern, die unter 21 Jahre alt sind. In diesen Fällen genügt es, entsprechende Nachweise bei sich zu haben, um sie dem US-Grenzbeamten vorlegen zu können.

NIE nun zwölf Monate gültig

Am 29.06.2021 hat das U.S. Department of State beschlossen, dass alle erteilen NIEs eine Gültigkeit von zwölf Monaten ab dem Tag der Erteilung erhalten. Bislang konnte man mit einer einmal erteilten NIE nur innerhalb von 30 Tagen nach Erteilung einreisen, gelegentlich waren es auch weniger Tage. Die verlängerte Gültigkeit besteht für alle erteilten NIEs, und zwar für solche, die eine visumsfreie Reise erlauben, (also im Zusammenhang mit einer gültigen ESTA-Registrierung) wie auch für solche im Zusammenhang mit der Beantragung eines Visums (z.B. B-1, B-2 oder E-2).

Mehrmals einreisen mit NIE möglich

Die NIE gilt nun auch für multiple entries. Das bedeutet, dass sie nicht mit der ersten Einreise verfällt, sondern man in den genannten zwölf Monaten beliebig oft einreisen kann. Dabei sollte man sich natürlich an die allgemeinen Bestimmungen halten, d.h. nicht zwei visumsfreie Reisen direkt nacheinander durchführen, ohne angemessene Zeit außerhalb der USA verbracht zu haben.

Zweck der Reise nachweisen

Es gilt allerdings, den Nebensatz zu beachten:

„Unless otherwise indicated, existing NIEs will be valid for 12 months from the date of approval and for multiple entries, as long as they are used for the purpose under which they were granted.

Man sollte also Unterlagen mit sich führen, die den Zweck der Reise und weiterhin das Vorliegen der speziellen Voraussetzungen für die erteilte NIE belegen. Das können z.B. ärztliche Schreiben zum Nachweis einer medizinischen Behandlung oder Schreiben von Vertragspartnern sein, wenn die NIE für den Aufbau eines Unternehmens und die Vornahme von Investitionen erteilt worden ist.

Die Veröffentlichung des U.S. Department of State finden Sie hier.

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Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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