Coronaimpfung als Voraussetzung für US-Einwanderungsvisum (Greencard)

Coronaimpfung als Voraussetzung für US-Einwanderungsvisum (Greencard)

05.10.2021

Wer ein Einwanderungsvisum beantragen möchte, muss sich bekanntlich ärztlich untersuchen lassen und insbesondere gegen diverse Krankheiten geimpft sein. In einem früheren Blogbeitrag haben wir hierzu ausführlich berichtet. Am 14.09.2021 verkündete nun die US-Einwanderungsbehörde (USCIS), dass ab dem 01.10.2021 eine vollständige Impfung gegen Corona zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines US-Einwanderungsvisums ist. Praktisch sollte die Impfung noch vor Terminvereinbarung mit einem Vertragsarzt des US-Konsulats erfolgt sein, da dieser seinen „Report of Medical Examination and Vaccination Record“ nur ausstellen kann, wenn der Antragsteller vollständig geimpft ist.

Welche Corona-Impfstoffe werden für die Einreise in die USA akzeptiert?

Akzeptiert werden Impfungen mit Impfstoffen, die von der US-amerikanischen FDA (Food and Drug Administration) oder der WHO (World Health Organization) anerkannt wurden. Selbstverständlich wird es Ausnahmen von der Covid-19-Impfpflicht geben.

Allgemeine Ausnahmen von der Coronaimpfpflicht

Sog. „Blanket Waivers“ (Ausnahmegenehmigungen aufgrund mehr oder weniger äußerer und allgemeiner Umstände) werden in der Regel vom Vertragsarzt erteilt, wenn die Impfung

  • wegen des Alters des Antragstellers nicht zugelassen ist,
  • wegen des Gesundheitszustands kontraindiziert ist oder
  • wo ein zugelassener Impfstoff nicht allgemein verfügbar oder nur derart begrenzt verfügbar ist, dass es zu erheblichen Verzögerungen bei der Impfung käme.

Individuelle Ausnahmegenehmigung aus religiösen und sonstigen Gründen

Wer sich aus sonstigen Gründen nicht impfen lassen möchte, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen (Formular I-601). Eine Ausnahme kann z.B. gemacht werden bei Personen, die sich aus religiösen Gründen oder wegen ihrer moralischen Überzeugung nicht impfen lassen möchten: „I seek an exemption from the vaccination requirement because vaccinations are against my religious beliefs or moral convictions.“ Bei dieser Ausnahme geht es offenbar um Vorbehalte gegen die Impfung als solche, nicht nur speziell gegen die Coronaimpfung. Das Vorliegen der religiösen oder moralischen Gründe muss natürlich ausführlich begründet und plausibel dargelegt werden. Bedenken allein gegen die Coronaimpfung dürften hier nicht ausreichen.

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (069 76 75 77 80).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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