Corona-Einreisestopp in die USA: Visa, Greencard und Service der US-Konsulate in Deutschland

Corona-Einreisestopp in die USA: Visa, Greencard und Service der US-Konsulate in Deutschland

24.03.2020

Die Ausbreitung des Coronavirus hat auch Auswirkung auf die Arbeit der US-Konsulate in Deutschland. So können aktuell zwar weiterhin Visumsanträge eingereicht werden, z.B. E-2-Anträge für eine Neuregistrierung per Post oder allgemein DS-160-Antragsformulare elektronisch. Persönliche Termine hingegen, die für eine Visumsvergabe in den meisten Fällen obligatorisch sind, können derzeit bis zum 03.04.2020nicht mit den US-Konsulaten vereinbart werden. Notfalltermine werden weiterhin vergeben, z.B. wenn Sie

  • eine dringende medizinische Behandlung in den USA benötigen,
  • einem Verwandten bei einer dringenden medizinischen Behandlung beistehen möchten,
  • einen dringenden geschäftlichen Grund haben, der nicht vorhersehbar war, also insbesondere kein jährlich wiederkehrendes Routinemeeting o.ä.  

Ob reguläre Termine nach dem 03.04.2020 vergeben werden, bleibt abzuwarten.

US-Visavergabe und Ausnahmen bei Corona-Einreisestopp

Zwar ist einerseits eine Visumsvergabe also auch weiterhin möglich, gleichzeitig besteht aber für die meisten Europäer aufgrund von COVID-19 ein aktuelles Einreiseverbot in die USA. Das bedeutet, auch mit gültigem Visum können die betreffenden Personen nicht in die USA einreisen. Hiervon macht der Präsidialerlass nur wenige Ausnahmen. Vom Einreiseverbot aufgrund von COVID-19 nicht betroffen sind u.a.

  • Personen mit Greencard, d.h. „lawful permanent residents“,
  • Ehegatten von US-Amerikanern oder Greencardinhabern,
  • Eltern bzw. sorgeberechtigte Personen („legal guardian“) von unverheirateten US-Amerikanern oder Greencardinhabern unter 21 Jahren,
  • unverheiratete Geschwister unter 21 Jahren von unverheirateten US-Amerikanern oder Greencardinhabern unter 21 Jahren,
  • Personen mit C-1-, D- oder C-1/D-Visa (insbesondere Mitglieder einer Schiffsbesatzung),
  • die meisten Personen mit Diplomatenvisa (z.B. A-, G- oder NATO-Visa)

Petitionen für Verwandte und Ehegatten von US-Bürgern weiterhin möglich

Petitionen, beispielsweise für Verwandte von US-Amerikanern, können weiterhin eingereicht werden, ebenso Petitionen für Ehegatten von US-Bürgern, damit das Paar zusammen in den USA leben kann. Diese Petitionen bedürfen einerseits nicht nur einer etwas intensiveren Vorbereitung, auch die Prüfung durch die Behörden (in den USA) kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, so dass die derzeitige Coronakrise nicht davon abhalten sollte, solche Petitionen einzureichen. 

Meldungen der US-Behörden vor Reiseantritt prüfen

Auch wenn Sie über die benötigte Einreiseberechtigung in die USA verfügen, bleibt die Frage, ob es aktuell überhaupt Reisemöglichkeiten in die USA gibt. Zahlreiche Airlines haben ihre Flüge bereits eingestellt. Auf jeden Fall aber gilt: Vor jedem Reiseantritt sollten die einschlägigen Webseiten der US-Regierung auf die aktuelle Lage hin konsultiert werden.

Haben Sie Fragen?

Sie möchten eine K-Visum Petitioneinreichen oder interessieren sich für eine US-Greencard oder ein US-Visum? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht bei allen Fragen zur Beantragung eines Besuchervisums behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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