
Arbeitserlaubnis für bestimmte mitreisende Ehegatten nun einfacher zu beantragen
06.10.2017
Ehegatten und Kinder von Personen, die ein arbeitsbasiertes Nichteinwanderungsvisum haben, beantragen oft ein abgeleitetes Visum, um zusammen mit dem Hauptantragsteller in den USA leben zu dürfen. Wie bereits in einem früheren Blogbeitrag zu diesem Thema beschrieben, dürfen Ehegatten mit bestimmten abgeleiteten Visa (z.B. E-1, E-2, L-2 und J-2) in der Regel arbeiten – und zwar für einen beliebigen US-Arbeitgeber. Allerdings ist eine Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document) erforderlich. Zudem darf der Ehegatte erst nach Einreise mit dem abgeleiteten Visum eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Beantragung der US-Arbeitserlaubnis einfacher geworden
Die Beantragung der Arbeitserlaubnis erfolgt durch das Einreichen des Formulars I-765. Um aber legal in den USA arbeiten zu dürfen, brauchen Ehegatten auch eine US-Sozialversicherungsnummer (Social Security Number). In der Vergangenheit mussten Ehegatten im Regelfall bei der Social Security Administration persönlich vorsprechen, um eine US-Sozialversicherungsnummer zu beantragen.
Ab sofort kann man beim Ausfüllen der aktuellen Version des Formulars I-765 (die Edition mit dem Datum 17. Juli 2017) darum bitten, dass die US-Sozialversicherungsnummer zusammen mit der Arbeitserlaubnis erteilt wird. Damit entfällt die Notwendigkeit, persönlich bei der Social Security Administration vorzusprechen.
Hinweis:
Ab dem 4. Dezember 2017 wird die U.S. Citizenship and Immigration Service (USCIS) nur noch das neue FormularI-765 vom 17. Juli 2017 akzeptieren.
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