Vergabestopp für US-Einwanderungsvisa aufgehoben

Vergabestopp für US-Einwanderungsvisa aufgehoben

26.02.2021

Erneut hat sich Präsident Biden einer Proklamation seines Vorgängers Donald Trump angenommen und diese nun am 24.02.2021 kurzerhand aufgehoben. Dieses Mal betrifft es die (mehrfach verlängerte) Proklamation 10014 vom 22.04.2020, mit der Donald Trump zum Schutz des US-Arbeitsmarkts quasi einen Einwanderungsstopp angeordnet hat. Seit dem 22.04.2020 konnten Einwanderungsvisa nur noch in speziellen Fällen erteilt werden. Die Erteilung von arbeitsplatzbasierten Einwanderungsvisa war in der Regel nur möglich, wenn man im COVID-19-Bereich tätig werden wollte. Die Erteilung von familienbasierten Einwanderungsvisa kam nur noch für Ehegatten und Kinder unter 21 Jahren (und potenzielle Adoptivkinder) in Betracht.

Auch arbeitsplatzbasierte Visa können wieder beantragt werden

Präsident Biden hat diesen Vergabestopp nun aufgehoben. Es können also wieder Einwanderungsvisa beantragt und vergeben werden, nicht nur z.B. an Kinder über 21 Jahren oder an Eltern und Geschwister. Es ist auch wieder möglich, über einen Arbeitsplatz in den USA eine Greencard zu erlangen.

Ganz einsichtig war der Trump‘sche Vergabestopp ja ohnehin nie, war und ist die Vergabe von Einwanderungsvisa über einen Arbeitsplatz in den USA doch in den allermeisten Fällen ohnehin entweder daran gebunden, dass entweder der US-Arbeitgeber die Stelle ausschreiben und zeigen muss, dass er keinen US-Amerikaner oder bereits mit Greencard in den USA lebenden Ausländer für die Besetzung der freien Stelle finden konnte, oder der Antragsteller über weit überdurchschnittliche, „außergewöhnliche Fähigkeiten“ in seinem Bereich verfügt.

Greencard-Lotterie wird wohl doch nicht abgeschafft

Präsident Biden befand schlicht, diese Proklamationen und diese Politik von Donald Trump schadeten den USA und schadeten insbesondere auch der US-Wirtschaft, „it harms the United States […]. It also harms the industries in the United States that utilize talent from around the world”. Auch die Greencard-Lotterie („Diversity Visa Lottery“) spricht Präsident Biden an. Donald Trump dachte durchaus daran, diese ganz abzuschaffen. Dies scheint nun ebenfalls vom Tisch zu sein.

Weiterhin Einschränkungen bei Nichteinwanderungsvisa

Nicht aufgehoben hat Präsident Biden allerdings die Einschränkungen einige Nichteinwanderungsvisabetreffend – wie z.B. L-1-, H-1B- oder auch einige Kategorien der J-Visa. Und es gelten natürlich weiterhin die durch die Coronapandemie bedingten Auflagen für Einreise und Quarantäne.

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Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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