USCIS führt persönliche Interviews für US-Daueraufenthaltserlaubnis ein

USCIS führt persönliche Interviews für US-Daueraufenthaltserlaubnis ein

20.09.2017

Um eine Greencard zu erlangen, gibt es grundsätzlich zwei Wege:

  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (u.a. legale Einreise sowie legaler Aufenthalt), darf man in den USA ggf. eine Statusanpassung beantragen (Adjustment of Status), um seinen Status als Nichteinwanderer in den eines Einwanderers zu ändern.
  • Ist eine Statusanpassung nicht möglich oder nicht gewollt, kann bei einem US-Konsulat außerhalb der USA ein Einwanderungsvisum beantragt werden.

Bisher mussten nicht alle Personen, die über eine Statusanpassung eine Greencard beantragt haben, an formellen, persönlichen Interviews mit einem Beamten der US Citizenship and Immigration Services (USCIS) teilnehmen. Manche Antragsteller, wie z.B. Personen mit arbeitsbasierten Anträgen für eine Greencard sowie Verwandte von Flüchtlingen und Asylanten, waren von der Interviewpflicht befreit. Andere Antragssteller, wie z.B. Personen, die eine ehebasierte Greencard beantragen, müssen hingegen schon seit Jahren an einem persönlichen Interview teilnehmen.

Ausweitung der Interviewpflicht für Daueraufenthalt in den USA

Laut USCIS werden in Zukunft mehr Anträge für den Daueraufenthalt in den USA wesentlich strenger überprüft, vor allem durch ein persönliches Interview im lokalen USCIS-Büro. Diese Bestimmung ist Bestandteil einer umfassenden Strategie der Behörden um Betrug, illegaler Zuwanderung und Terrorismus besser vorbeugen zu können.

Die Ausweitung der Interviewpflicht wird gestaffelt. Schon ab dem 1. Oktober 2017 können Personen aus folgenden Gruppen von Antragstellern zu einem persönlichen Interview eingeladen werden:

  • Personen mit arbeitsbasierten Anträgen auf eine Greencard (I-485 Petition, Application to Register Permanent Residence or Adjust Status),
  • Enge Verwandte (z.B. Ehepartner und unverheiratete Kinder) von Flüchtlingen bzw. Asylanten (I-730 Petition, Refugee/Asylee Relative Petition), die sich in den USA aufhalten und deren Status von dem der Hauptantragsteller abgeleitet wird

Ausweitung auf andere Visumskategorien

Vor dem Hintergrund vermehrter Missbrauchsfälle möchte sich die USCIS mithilfe der Interviews davon überzeugen, dass die Voraussetzungen zur Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung auch tatsächlich vorliegen.

Die USCIS hat jetzt schon angekündigt, die neue Bestimmung (und die damit einhergehende Interviewpflicht) auf weitere Kategorien von Antragstellern zu erweitern.

Haben Sie weitere Fragen?

Sie haben weitere Fragen zum Daueraufenthalt in den USA oder zur Beantragung des richtigen US-Visums? Gerne unterstützen Sie unsere Experten für US-Visumsrecht beim kompletten Antragsprozess. Melden Sie sich bitte bei uns – entweder per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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