Zusage von Schule in den USA - können Eltern ihre Kinder begleiten?

Zusage von Schule in den USA - können Eltern ihre Kinder begleiten?

23.11.2011

Immer wieder einmal erhalten wir Anfragen danach, welches Visum Eltern benötigen, um ihr Kind, das in den USA zur Schule gehen möchte und eine entsprechende Zusage von der Schule erhalten hat, zu begleiten.

Grundsätzlich kommt für einen über 90 Tage dauernden Aufenthalt ein B-2 Touristenvisum in Betracht. Allerdings ist zu beachten, dass ein B-2 Visum nur einen US-Aufenthalt von sechs Monaten bis maximal zu einem Jahr gestattet. Ein Visum für die Betreuung eines Kindes, das über mehrere Jahre hinweg eine Schule in den USA besuchen möchte, gibt es nicht. Es bleibt für die Eltern nur die Möglichkeit, z. B. einen Arbeitgeber zu suchen, der zu einer Anstellung im Rahmen eines H-1B Visums bereit wäre. Die Alternative, ein eigenes Kleinunternehmen zu gründen, um ein Investorenvisum zu beantragen, soll erwähnt werden, dürfte in aller Regel jedoch an den Umständen scheitern.

In diesem Zusammenhang sollte man sich nicht dadurch beirren lassen, dass das B-2 Visum in der Regel eine Gültigkeit von zehn Jahren hat. Die Gültigkeit des Visums sagt nichts darüber aus, wie lange sich sein Inhaber damit in den USA aufhalten darf. Mit den Worten des Gesetzes: „The period of visa validity has no relation to the period of time the immigration authorities at a port of entry may authorize the alien to stay in the United States.“ (22 CFR 41.112(a))

Die Dauer eines konkreten Aufenthaltes wird vom Grenzbeamten bestimmt und auf einer kleinen Karte, dem sog. I-94 vermerkt. Bei einem B-2 Touristenvisum beträgt sie in der Regel sechs Monate, bei einem E-2 Investorenvisum, das grundsätzlich fünf Jahre gültig ist, z. B. ein Jahr. Die Aufenthaltsdauer wird bei jeder Einreise neu festgelegt.

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Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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