Crew-Visum/D-Visum - USA Visum für Besatzungsmitglieder von Schiffen oder Flugzeugen
31.07.2015
Die USA kennen unterschiedlichste Visumskategorien. Dabei gibt es verschiedenste Arten von Arbeitsvisa mit jeweils eigenen Voraussetzungen (u. a. H-1B, H-2B, L-1A, L-1B, E-1 und E-2 Visum).
Für Mitglieder von Schiffsbesatzungen (und Flugzeugen) gibt es ebenfalls ein spezielles Visum, das sog. D-Visum. Es ist – als D-1-Visum (Crewmen Visa) – zu beantragen z. B. von Mechanikern, die im Maschinenraum eines Schiffes tätig sind, aber auch von Kosmetikerinnen, die auf einem Kreuzfahrtschiff arbeiten.
Das D-Visum wird nicht vergeben für Besatzungsmitglieder von Fischerbooten, die in den USA ihren Heimathafen haben. Eine Ausnahme hiervon bilden Besatzungsmitglieder von Fischerbooten, die die Häfen von Guam oder den Nördlichen Marianen anlaufen, sie können ein besonderes D-2-Visum beantragen. Mit dem Visum ist ein Aufenthalt in US-Gewässern (oder auf dem Festland) von maximal 29 Tagen erlaubt. Danach muss ein ausländischer Hafen angelaufen werden, die Fahrt in internationale Gewässer genügt nicht.
Wer als Passagier in die USA reist, um sodann auf einem Schiff als Besatzungsmitglied seine Reise fortzusetzen, erhält kein D-Visum. Er benötigt ein C-1-Visum. Das Konsulat kann beide Visa kombiniert als C-1/D-Visum vergeben.
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