Genauere Prüfung von US-Visumsantragstellern wird fortgesetzt

Genauere Prüfung von US-Visumsantragstellern wird fortgesetzt

07.12.2017

US-Außenministerium plant, Formular um weitere drei Jahre zu verlängern

Wie am 27.11.2017 bekannt gegeben wurde, möchte das US-Außenministerium die Nutzung des Formulars DS-5535 um weitere drei Jahre verlängern. Das Formular DS-5535 wurde im Mai dieses Jahres eingeführt und soll dazu dienen, weitere Informationen von ausgewählten US-Visumsantragstellern einzuholen, die nach dem Zufallsprinzip oder wegen verschiedener Anhaltspunkte einer genaueren Sicherheitsprüfung unterzogen werden. 

Welche Informationen werden im Formular DS-5535 abgefragt?

  • Reisehistorie der letzten 15 Jahre, inklusive die Art und Weise der Finanzierung der Reise;
  • Wohnorte der letzten 15 Jahre;
  • Angaben zur beruflichen Tätigkeit der letzten 15 Jahre;
  • Angaben zu allen jemals ausgestellten Reisepässen des Antragstellers;
  • Name und Geburtsdatum aller Geschwister;
  • Name und Geburtsdatum aller Kinder;
  • Name und Geburtsdatum aller Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten (gegenwärtig, vormalig);
  • Angaben zu allen in den letzten fünf Jahren genutzten sozialen Medien;
  • Telefonnummern und E-Mail-Adressen, die während der letzten fünf Jahre genutzt wurden.

Wie wurde das Formular bisher eingesetzt?

Zwischen Mai und Oktober 2017 mussten ca. 25.000 Personen das Formular DS-5535 ausfüllen. Basierend auf den Angaben, die im Formular gemacht werden, kann es sein, dass der Konsulatsbeamte Nachweise anfordert (z.B. Reisenachweise oder Arbeitszeugnisse). 

Wie viele Personen werden das Formular ausfüllen müssen?

Das US-Außenministerium schätzt, dass ca. 75.000 Personen pro Jahr zum Ausfüllen des Formulars DS-5535 aufgefordert werden. 

Was soll ich tun, wenn ich dazu aufgefordert werde, das Formular auszufüllen?

Wenn Sie ein US-Visum erhalten möchten und dazu aufgefordert werden, das Formular auszufüllen, sollten Sie alle Fragen beantworten. Befürchten Sie aber, dass Ihre Angaben zu einer Ablehnung führen könnten, sollten Sie rechtlichen Rat einholen, bevor Sie das Formular ausfüllen. Falls Sie eine Frage nicht beantworten können oder keine Nachweise zu Ihren Angaben haben, sollten Sie eine Erklärung zum Fehlen von Informationen oder Unterlagen abgeben. 

Sie haben Fragen zum US-Visumsrecht oder zum US-Recht allgemein? Unsere Rechtsexperten helfen Ihnen gerne weiter.

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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