Shutdown in den USA und seine Auswirkungen auf Visa-Anträge

Shutdown in den USA und seine Auswirkungen auf Visa-Anträge

04.01.2019

Erneut ist es in den USA zu einem Regierungs-Shutdown (Government Shutdown) gekommen. Seit dem 22.12.2018 sind US-Behörden geschlossen. Solange sich Demokraten und Republikaner im Haushaltsstreit nicht einigen können, besteht der Shutdown fort. Welche Konsequenzen haben US-Visumsantragsteller nun zu befürchten?

Nicht jede US-Behörde von Shutdown betroffen

Personen, die in die USA reisen möchten, haben es generell mit unterschiedlichen US-Bundesbehörden zu tun. Die Auswirkungen des Shutdown auf diese Bundesbehörden hängt maßgeblich von der Finanzierungsquelle ab sowie davon, ob die Aktivitäten der einzelnen Behörde als wesentlich („essentiell“) für die Sicherheit des Landes eingestuft werden.

Die Customs and Border Protection (CBP) entscheidet, ob man mit der sogenannten ESTA-Genehmigung visumfrei in die USA einreisen darf und führt auch die Grenzkontrollen durch. Die Aktivitäten der CBP – bis auf gewisse Tätigkeiten wie das Updaten der CBP-Webseite – werden von der US-Regierung als „essentiell“ eingestuft und dementsprechend auch während des Shutdown fortgesetzt 

Die U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) bearbeiten Petitionen für diverse Visa, wie „intracompany transferees“ (L-1) und „persons with extraordinary ability” (EB-1A). Da sich die USCIS über Antragsgebühren finanzieren, setzen sie ihre Arbeit während des Shutdown fort. Soweit jedoch die USCIS für ihre Entscheidung auf Informationen anderer Bundesbehörden, die wiederum vom Shutdown betroffen sein können, angewiesen sind, kann es bei der Bearbeitung zu Verzögerungen kommen. 

Das U.S. State Department (US-Außenministerium) ist zuständig für die Bearbeitung von diversen Visaanträgen. Weil die Bearbeitung von Visaanträgen durch das US-Außenministerium über Gebühren finanziert wird, werden auch Visaanträge weiterhin bearbeitet. Allerdings bleiben während des Shutdown Updates der Webseite des US-Außenministeriums weitgehend aus. Zudem kann es zu Verzögerungen kommen. 

US-Shutdown mit Konsequenzen für US-Einwanderungsprogramme

Es gibt allerdings auch Programme, für die die USCIS mitverantwortlich sind und die wegen des Shutdown ausgelaufen sind oder nicht mehr vom US-Kongress finanziert werden und daher vorübergehend teilweise oder komplett eingestellt sind: 

  • Das EB-5-Immigrant-Investor-Regional-Center-Programm, welches Personen ermöglicht, über ein „passives“ Investment in ein „Regional Center“ eine Greencard zu erhalten. Das EB-5-Programm an sich bleibt allerdings bestehen, d.h. die USCIS werden weiterhin EB-5 Petitionen bearbeiten, die auf einem aktiven Investment in ein US-Geschäft und das mittelbare Schaffen von 10 Vollzeitarbeitsplätzen basieren.
  • E-Verify, ein Programm für Arbeitgeber zur Verifizierung von Arbeitserlaubnissen von US-Arbeitnehmern.
  • Conrad-30-Waiver-Programm für J-1-Ärzte, die nach dem Shutdown eingereist sind und eine Befreiung von der „two-year foreign residence requirement“ beantragen möchten.
  • R-1-Visa für Angestellte von Glaubenseinrichtungen, die nicht als Prediger tätig sind. 

Haben Sie Fragen?

Dieser Blogbeitrag kann in seiner Kürze nicht die gesamte Bandbreite des Themas abdecken. Gerne beraten Sie unsere Experten für US-Visumsrecht und unterstützen Sie auf Wunsch beim kompletten Antragsprozess. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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