Vom E-2-Investorenvisum schon bald direkt zur Greencard?

Vom E-2-Investorenvisum schon bald direkt zur US-Greencard?

24.02.2020

Das E-2-Investorenvisum kann, im Unterschied zu vielen anderen Nichteinwanderungsvisa, theoretisch beliebig oft verlängert werden. Man muss also nicht, wie dies beispielsweise beim L-1A-Visum in der Regel der Fall ist, die USA nach sieben Jahren Aufenthalt verlassen, ohne die Möglichkeit einer anschließenden Verlängerung oder Neubeantragung zu haben. Solange die Voraussetzungen bestehen und das Unternehmen in den USA gut läuft, kann das E-2-Visum – zumindest von Rechts wegen – verlängert werden.

Was allerdings nicht möglich ist, ist die „Umwandlung“ des Visums in eine Greencard. Auch wer sein ganzes Arbeitsleben lang, d.h. ggf. mehrere Jahrzehnte, mit dem E-2-Visum oder mit E-2-Status in den USA gelebt und gearbeitet hat, muss die USA verlassen, wenn er sich z.B. zur Ruhe setzen möchte. In Deutschland beispielsweise ist es möglich, nach drei Jahren Aufenthalt zur Ausübung einer selbstständigen Beschäftigung (sozusagen mit E-2-Status) eine Niederlassungserlaubnis (sozusagen eine Greencard) zu beantragen.

Gesetzentwurf zur Erlangung einer Greencard für E-2-Visainhaber

Eine solche Möglichkeit soll nun auch in den USA geschaffen werden. Lobbygruppen setzen sich schon lange für eine entsprechende Änderung ein. Der republikanische Kongressabgeordnete John Rutherford (Abgeordneter im US-Repräsentantenhaus für Florida) hat im August letzten Jahres einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Möglichkeit geschaffen werden soll, dass Inhaber von E-2-Visa nach zehn Jahren eine Greencard erhalten können, wenn sie zwei Vollzeitmitarbeiter beschäftigen. Pro Steuerjahr sollen 10.000 solcher Greencards vergeben werden können. Im Gesetzesvorschlag ist die Rede davon, dass der Antragsteller zehn Jahre in den USA präsent gewesen sein müsse, d.h. es wird wohl nicht auf die Innehabung des E-2-Visums abgestellt, sondern auf die mit E-2-Status in den USA verbrachten Zeiten.

Erhöhung der Altersgrenze für Kinder von E-2-Hauptantragstellern geplant

Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Erweiterung der Optionen für Kinder von E-2-Hauptantragstellern vor. So sollen Kinder bis zum Alter von 26 Jahren den Hauptantragsteller mit E-2-Visum begleiten dürfen und auch eine Arbeitserlaubnis beantragen können (sofern sie über 18 Jahre alt sind). Bislang gilt bei E-2- wie auch bei anderen Visa eine Altersgrenze von 21 Jahren. Es bleibt aber bei der allgemeinen Regel, dass ein solches derivatives E-2-Visum vom E-2-Visum des Hauptantragstellers abhängig ist. Gleiches gilt für die Arbeitserlaubnis.

Wir werden die Sache weiter beobachten und berichten. Es handelt sich, wie gesagt, um einen Gesetzesvorschlag, von dem nicht sicher ist, ob und wie er umgesetzt wird.

Haben Sie Fragen?

Sie möchten ein E-2-Investorenvisum oder eine Greencard beantragen? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht bei allen Fragen zur Beantragung eines Besuchervisums behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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