Auswirkungen der Trump-Präsidentschaft auf das US-Einwanderungsrecht und Mitarbeiterentsendungen

Auswirkungen der Trump-Präsidentschaft auf das US-Einwanderungsrecht und Mitarbeiterentsendungen

09.11.2016

Donald Trump wird der 45. Präsident der Vereinigen Staaten! Nun stellt sich für viele die Frage: „Bekomme ich jetzt noch ein Arbeitsvisum für die USA?“ Wir möchten einen Blick in die Zukunft wagen.

Trumps Wahlversprechen zum US-Einwanderungsrecht

Zu Trumps Wahlversprechen gehörten drei Kernpunkte:

  • Der Schutz von US-Arbeitnehmern durch „neue Einwanderungskontrollen“,
  • Erhöhte Prüfung von Personalien und Hintergrundinformationen von Personen, die ein Visum beantragen,
  • Eine strengere Auslegung und Anwendung von existierenden Gesetzen bzgl. illegaler Arbeit und illegalem Aufenthalts in den USA. 

Umsetzung von Trumps Einwanderungsplänen

Um seine Einwanderungspläne umzusetzen, könnte Präsident Trump auf zwei Strategien setzen.

Erstens kann er als Executive dafür sorgen, dass die Personen, die die US-Einwanderungsbehörden und Konsulate leiten, die existierenden Gesetze strenger interpretieren und auslegen. Diese Strategie kann zu mehr Ablehnungen von Anträgen auf arbeitsbasierte Visa führen. Solche Ablehnungen können in manchen Fällen juristisch angefochten werden, doch dies kostet jede Menge Zeit und Mühe.

Eine strengere Auslegung und Interpretation von existierenden Gesetzen würde es Trump auch erlauben, weitere Maßnahmen für sogenannten Background Checks einzuführen. Solche Background Checks könnten zu einer Verlangsamung bei der Erteilung von US-Visa führen. Trump könnte so eines seiner Ziele aufgreifen: den Schutz von US-Arbeitnehmern. Dass durch ausländische Fachkräfte oft auch Arbeitsplätze in den USA entstehen, sollte dabei jedoch bedacht werden.

Zweitens könnte er mit dem Kongress zusammenarbeiten, um neue Gesetze auf den Weg zu bringen. Diese würden höchstwahrscheinlich weitere Hürden für die Beantragung von arbeitsbasierten Visa oder Greencards etablieren.

Arbeitsvisum besser zeitnah beantragen

Ob, inwieweit und wie schnell Donald Trump seine Wahlversprechen umsetzt, wird sich zeigen. Bis dahin sollten alle Personen, die Pläne für einen arbeitsbedingten Aufenthalt in den USA geschmiedet haben, besser zeitnah einen Visumsantrag vorbereiten und einreichen. Noch bleibt genügend Zeit, bis die Präsidentschaft Barack Obamas offiziell endet.

Wir halten Sie auf dem Laufenden wenn es um mögliche Änderungen des US-Einwanderungsrechts durch Donald Trumps Präsidentschaft geht. Gerne beantworten unsere erfahrenen Anwälte für Visumsrecht Ihre Fragen. Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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