Schwanger in die USA reisen? Vergabe von Besuchervisa wegen Geburtsortprinzip zukünftig eingeschränkt

Schwanger in die USA reisen? Vergabe von Besuchervisa wegen Geburtsortprinzip zukünftig eingeschränkt

16.04.2020

Es dürfte einige Frauen geben, die schon einmal von einem US-Grenzbeamten näher zum Zweck ihrer Reise befragt wurden, wenn sie während einer Schwangerschaft in die USA gereist sind. Manch ein US-Grenzbeamter hegte dann den Verdacht, die US-Reise diene nur dazu, ein Kind in den USA zur Welt zu bringen, das dadurch die US-Staatsbürgerschaft erhält – und 21 Jahre später die Eltern für eine US-Greencard sponsern kann. Was damals vielleicht nur die persönliche Sichtweise des US-Grenzbeamten war, hat nun seinen Niederschlag in den Verwaltungsbestimmungen für Konsulatsbeamte gefunden. 

„Geburtstourismus“ in die USA soll verhindert werden

Die Tatsache, dass man allein durch Geburt auf US-Territorium die US-Staatsbürgerschaft erlangen kann (Geburtsortprinzip), war und ist auch Donald Trump nicht wirklich sympathisch. Vielleicht nicht ganz zu Unrecht, gibt es doch Berichte, wonach es einen regelrechten „Geburtstourismus“ insbesondere von Chinesinnen und Russinnen gibt, die bereit sind, sehr viel Geld für eine US-Reise zu bezahlen, um dann in den USA ihr Kind zur Welt bringen zu können.

Neue Bestimmungen zum B-Visum für Schwangere – Was dürfen Konsulatsbeamte?

Im Januar 2020 sind die Bestimmungen zum B-Visum im Foreign Affairs Manual nun erweitert worden. Der Abschnitt zu „Travel to give birth in the United States“ ist eine der längsten Einzelbestimmungen zum B-Visum geworden. Darin heißt es nun u.a.: 

„Visiting temporarily for pleasure does not include travel for the primary purpose of obtaining U.S. citizenship for a child by giving birth in the United States. Any B nonimmigrant visa applicant who you have reason to believe will give birth during their stay in the United States is presumed to be traveling for the primary purpose of obtaining U.S. citizenship for the child.“

Der Konsulatsbeamte soll das Thema aber nur ansprechen, wenn er den konkreten Verdacht hegt, dass eine Frau während ihres US-Aufenthalts ein Kind zur Welt bringen möchte. Hingegen darf er nicht anlasslos Frauen danach fragen, ob sie schwanger sind oder werden möchten, oder gar verlangen, dass sie nachweisen, dass sie nicht schwanger sind: 

„However, you must not ask a visa applicant whether they are pregnant unless you have a specific articulable reason to believe they may be pregnant and planning to give birth in the United States.“

„You must not, as a matter of course, ask all female applicants (or any specific sub-sets of applicants) whether they are pregnant or intend to become pregnant; you also may not require B nonimmigrant visa applicants to provide evidence that they are not pregnant“.

Wenn aber konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Frau in den USA ein Kind zur Welt bringen wird, so wird widerleglich vermutet, dass dies auch der Zweck der Reise ist, d.h. der Konsulatsbeamte müsste den Antrag auf Erteilung eines B-Visums ablehnen. Es ist dann Sache der Antragstellerin, den Konsulatsbeamten davon zu überzeugen, dass der Hauptzweck der Reise ein anderer ist, z.B. der Besuch eines sterbenden Verwandten, um ihm in den letzten Monaten seines Lebens beizustehen.

Besitzt ein Elternteil die US-Staatsbürgerschaft, gelten Bestimmungen nicht

Würde das Kind, das in den USA zur Welt kommen könnte, auch unabhängig davon die US-Staatsbürgerschaft erwerben, z.B. weil ein Elternteil selbst die US-Staatsbürgerschaft hat und diese auch an das Kind weitergeben kann – was ja nicht immer der Fall ist –, so sind obige Bestimmungen nicht anwendbar.

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht bei allen Fragen zur Beantragung eines Besuchervisums behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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