Probleme bei der Einreise in die USA im Voraus minimieren

Probleme bei der Einreise in die USA im Voraus minimieren

13.01.2017

Kürzlich wurde man noch einmal daran erinnert, dass eine Reise in die USA mit Rechtsrisiken verbunden ist: Ein deutscher Manager wurde auf dem Flughafen von Fort Lauderdale in Florida festgenommen. Natürlich müssen nur wenige deutsche Manager eine Verhaftung in den USA fürchten. Man sollte sich jedoch nicht zu sehr darauf verlassen, dass immer alles problemlos verläuft.

Folgende Aspekte sind vor der Einreise zu beachten

Um Probleme an der Grenze möglichst zu vermeiden, empfiehlt es sich die folgenden Aspekte bereits vor der Einreise zu beachten:

  • Mit ESTA oder einem B-1 Geschäftsvisum darf man in den USA u.a. an Meetings und Tagungen teilnehmen. Arbeiten ist jedoch nicht erlaubt. Zum Arbeiten muss in jedem Fall das passende Visum beantragt werden.
  • Nicht jeder Deutsche qualifiziert sich für ESTA. Es gibt im Wesentlichen zwei Hauptgründe für den Ausschluss:
    • Eine zweite Staatsangehörigkeit als Iraner, Iraker, Sudanese oder Syrer
    • Der Aufenthalt seit dem 01.03.2011 in den folgenden Ländern: Iran, Irak, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien oder Jemen (Falls der Aufenthalt zu diplomatischen oder militärischen Zwecken diente, gibt es eng angelegte Ausnahmeregelungen.) 
  • Eine ESTA Genehmigung ist keine Garantie dafür, dass man in die USA einreisen darf. Nach der Ankunft wird der Grenzbeamte ggf. sehr gezielte Fragen stellen. Damit möchte er ausschließen, dass Sie Pläne haben, die im Rahmen von ESTA oder Ihrem Visum nicht erlaubt sind. Gibt es Zweifel an der Wahrhaftigkeit Ihrer Angaben, kann Ihnen die Einreise verweigert werden.

Wir begleiten Ihren Visumsantrag

Sie haben weitere Fragen zur Einreise in die USA oder zur Beantragung des richtigen US-Visums? Gerne unterstützen Sie unsere Experten für US-Visumsrecht beim kompletten Antragsprozess. Melden Sie sich bitte bei uns - entweder per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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