Einreise in die USA verweigert! Was passiert danach?

Einreise in die USA verweigert! Was passiert danach?

19.08.2016

Ab und an hört man von Personen, die versuchen in die USA zu reisen, jedoch an der Grenze abgewiesen werden. Wie kommt es dazu und welche Möglichkeiten hat man, wenn der Grenzbeamte sich querstellt?

Mögliche Gründe einer US-Einreiseverweigerung

Eine ESTA-Registrierung gibt einem lediglich das Recht, an der US-Grenze einen Antrag auf Einreise zu stellen. Der Grenzbeamte entscheidet dann, ob einem die Einreise gewährt wird. Meistens läuft dies problemlos ab. Der Beamte fragt bei der Einreise nach dem Zweck des Aufenthalts in den USA. Aber Achtung: Antwortet man mit „Business Meeting“ kann die Prozedur schon schnell vorbei sein.

In anderen Fällen wird man in einen Raum verwiesen, in welchem man von mehreren Grenzbeamten befragt wird. Ein solcher Verweis zur sogenannten Secondary Inspection kann viele Gründe haben: Vorstrafen, viele Einreisen in die USA innerhalb weniger Monate etc. Bei vielen Einreisen kommt beispielsweise der Verdacht auf, man arbeite ohne Genehmigung oder möchte sich dauerhaft in den USA niederlassen.

Mögliche Folgen der verweigerten Einreise in die USA

Ein Grenzbeamter, der den Antrag auf Einreise ablehnen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Er darf: 

  • eine Zwangsabschiebung veranlassen,
  • ein Zurückziehen des Antrags auf Einreise erlauben sowie genehmigen oder
  • einem „die Einreise mit Auflagen“ gewähren, damit man bei einem späteren Termin bei der US-Grenzbehörde weitere Nachweise einreichen kann, um seine Reisezwecke nachzuweisen.

Die letzten beiden Optionen sind besser für jeden, der auch in der Zukunft gerne in die USA reisen möchte. Wird man zwangsabgeschoben, gilt grundsätzlich eine fünfjährige Einreisesperre.

Wird einem ein Zurückziehen des Antrags erlaubt muss man ggf. eine Erklärung abgeben. Der Inhalt einer solchen Erklärung sollte vor dem Unterschreiben genauestens geprüft werden. Oftmals wird allerdings mit der Zwangsabschiebung gedroht, sofern man die Erklärung nicht so unterschreibt, wie sie vorliegt. In diesem Fall sollte man versuchen den Schaden in Grenzen zu halten, die Erklärung unterschreiben und, falls angebracht, diese nachträglich anfechten.

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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