Mitarbeiterentsendung in die USA via E-Visum oder L-Visum

Mitarbeiterentsendung in die USA via E-Visum oder L-Visum

13.06.2023

Wenn ein deutsches Mutterunternehmen Mitarbeiter an ein amerikanisches Tochterunternehmen entsendet, gibt es mehrere passende US-Visa. Häufig ist die Entsendung über ein E-Visum oder ein L-Visum möglich. Beide Visumsarten überschneiden sich in ihren Voraussetzungen und Antragsteller erfüllen diese Voraussetzungen oft für beide Visa.
 

Vereinfachtes Verfahren für E-Visum

Falls beide Visumsarten in Betracht kommen, empfehlen wir meistens das E-Visum. Die „Registrierung“ eines US-Unternehmens im Rahmen eines ersten Antrags auf Erteilung eines E-Visums ist zwar recht umfangreich und kann einige Zeit in Anspruch nehmen (die Bearbeitungszeit des US-Konsulats in Frankfurt am Main für solche E-Anträge liegt derzeit bei acht bis zwölf Wochen). Allerdings können dann weitere Mitarbeiter in den nächsten (meist) fünf Jahren Folgevisa in einem vereinfachten Verfahren beantragen: dem Konsulat müssen dazu vorab keine Unterlagen zur Prüfung zugeschickt werden. Es reicht aus, einige wenige Unterlagen zum Termin mitzunehmen.

Antrag für L-Visum ist umfangreicher

Der Antrag für ein L-Visum, der im ersten Schritt über die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) läuft, ist in der Regel weit umfangreicher als ein E-Antrag. Auch gibt es keine Erleichterungen für weitere L-Visa nach einmaliger Erteilung eines L-Visums, abgesehen von der sog. Blanket-Petition. Diese stellt aber relativ hohe Anforderungen an das US-Unternehmen.

Unterschiedliche Bearbeitung der Behörden

Mitarbeiter mit unternehmensspezifischen Spezialkenntnissen können ein E-Visum oder ein L-Visum beantragen. Während beim E-Visum eine längere Zugehörigkeit zum Mutterunternehmen für das Konsulat ein Indiz für den Besitz von solchen Spezialkenntnissen sein kann, von denen sich der Konsulatsbeamte dann im Interviewtermin persönlich überzeugen kann, ist beim L-Visum die USCIS hier nur schwer zufriedenzustellen. In der Regel sind dazu (u.a.) mehrseitige Schreiben mit detaillierten Angaben zu Besitz und Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten erforderlich, die dann noch abgesetzt werden müssen von Kenntnissen und Fertigkeiten, die in anderen Unternehmen derselben Branche vorhanden sind.

Fälle, in denen nur eines der beiden Visa möglich ist

Es gibt auch Fälle, in denen von vornherein nur eines der beiden Visa in Frage kommt.

So ist beim E-Visum die Nationalität von Antragsteller und US-Unternehmen wichtig (s. hier): Sollen bei einem deutschen Konzern ausländische Mitarbeiter entsandt werden, scheidet das E-2 Visum aus.

Das L-Visum wiederum kann daran scheitern, dass der zu entsendende Mitarbeiter noch nicht seit einem Jahr und in Vollzeit (s. hier) im Konzern außerhalb der USA beschäftigt ist. Während beim E-2-Visum eine Voranstellung bei Entsendung mit Spezialkenntnissen in der Regel erforderlich ist, kann man als Geschäftsführer oder Abteilungsleiter mit Mitarbeiterverantwortung mit E-2-Visum auch direkt in den USA angestellt werden, ohne vorher im Konzern beschäftigt gewesen zu sein. Das wäre mit einem L-1-Visum so nicht möglich, weil eine Voranstellung von mindestens einem Jahr in Vollzeit grundsätzlich eine unabdingbare Voraussetzung ist. Das gilt nicht nur für Mitarbeiter mit Spezialkenntnissen, sondern auch für leitende Angestellte oder Geschäftsführer.

Wir beraten zum US-Visum

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Zurück zur Blog-Übersicht

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

>> Zum Profil
>> Kontakt aufnehmen

Kontakt

Kontakt

Kontakt
captcha

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Aktuelle Blogbeiträge:

E-2 Visum: Neue Anforderungen des Konsulats in Frankfurt an den Visumsantrag

Nachdem vor einigen Jahren für Frankfurt der Umfang eines E-2-Antrags auf insgesamt 90 Seiten begrenzt worden ist, wurde nun der Umfang erneut verkürzt.


Unbefristete Greencard mit CR-1 Visum: Zeitpunkt der Einreise entscheidend

Es kann sinnvoll sein, bei Erhalt eines CR-1 Visums mit der Einreise in die USA noch etwas zu warten, um gleich die unbefristete Greencard zu bekommen.


Zahlung von USCIS-Gebühren: Bank vorab informieren!

Viele Visumskategorien erfordern vor der Beantragung des eigentlichen Visums, dass durch den sog. Petitioner vorab eine Petition bei der USCIS eingereicht und von dieser gebilligt worden ist. Damit die USCIS die Unterlagen zur Bearbeitung überhaupt annimmt, müssen v.a. die Antragsformulare handschriftlich unterschrieben und die Gebühren gezahlt sein.