Greencards und Affidavit of Support

Greencards und Affidavit of Support

30.10.2012

Wie bei den Nichteinwanderungsvisa gibt es auch bei den sog. Greencards (immmigrant visas) verschiedene Arten. Lässt man einmal die sog. Greencardlotterie (diversity visa program) beiseite, so wird hauptsächlich zwischen familienbezogenen und arbeitsplatzbezogenen Greencards unterschieden.

Bei Letzteren bestimmt sich das Antragsverfahren und insbesondere die Dauer des Verfahrens danach, ob man ein „Priority Worker“ (Visumskategorie: Employment First Preference, EB-1) oder ein sonstiger Arbeitnehmer (Visumskategorien: Employment Second Preference, EB-2; Employment Third Preference, EB-3) ist.

Eine Greencard-Petition für einen Ausländer kann ein US-Bürger dann einreichen, wenn der Ausländer der Ehegatte ist oder zwischen ihnen eine Eltern-Kind oder eine Geschwisterbeziehung besteht. Ist die Bezugsperson nicht US-Bürger, sondern hat selbst „nur“ eine Greencard, so qualifizieren sich nur der Ehegatte oder unverheiratete Kinder.

Im Folgenden möchte ich auf einen Sachverhalt hinweisen, der insbesondere bei Visumsanträgen auf Grundlage der Verwandtschaft mit einem US-Bürger eine wichtige Rolle spielt.

So wie jeder US-Reisende zunächst einmal als ein potentieller Einwanderer betrachtet wird und es an ihm ist, diesen Verdacht auszuräumen (sofern er nicht gerade ein Einwanderungsvisum in Händen hält), so ist jeder Einwanderer „likely to become a public charge“ (8 C.F.R. 213a.2 (a)(1)(i)(A)). Dieser Verdacht muss grundsätzlich dadurch ausgeräumt werden, dass der Greencard-Sponsor (der US-Bürger, der die Petition einreicht) ein sog. Affidavit of Support (Formular: I-864) unterzeichnet. Dabei ist darauf zu achten, dass der Sponsor seinen Hauptwohnsitz in den USA hat (8 C.F.R. 213a.2 (c)(1)(i)(B)) oder spätestens mit der Einreise des Antragstellers seinen Hauptwohnsitz in den USA nehmen muss (8 C.F.R. 213a.2 (c)(1)(ii)(B)). Das wird oftmals nicht berücksichtigt, wenn in Deutschland wohnende Eltern mit US-Staatsbürgerschaft für ihre Kinder eine US-Greencard beantragen möchten.

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Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (069 76 75 77 80).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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