Greencard für Verwandte und Affidavit of Support (Formular I-864)

Greencard für Verwandte und Affidavit of Support (Formular I-864)

07.01.2021

Neben arbeitsplatzbasierten Greencards besteht eine weitere Möglichkeit, über Familienangehörigeeine Greencard für die USA zu erhalten. Hierfür müssen die bereits in den USA lebenden Eltern, Kinder oder Geschwister für den ausländischen Verwandten eine sog. Petition bei der USCIS (United States Citizenship and Immigration Services) einreichen. Wird die Petition gebilligt, kann im zweiten Schritt das Einwanderungsvisum beantragt werden. In einem dritten Schritt wird dem ausländischen Verwandten nach Einreise in die USA dann die Greencard zugeschickt.

Allerdings müssen „Petitioners“ für ihre ausländischen Familienangehörigen finanziell bürgen, damit diese im ungünstigen Fall nicht die US-Sozialsysteme belasten. Geregelt wird dies über das Formular I-864, das sog. „Affidavit of Support“ (Bürgschaftsnachweis). Welche finanziellen Mittel für eine solche Familienbürgschaft notwendig sind und was es sonst noch zu beachten gilt, haben wir in diesem Blogbeitrag für Sie zusammengefasst:

I-864-Formular - Affidavit of Support (Bürgschaftsnachweis)

Im Zusammenhang mit dem Antrag für eine familienbasierte Greencard wird in der Regel verlangt, dass ein sog. I-864-Formular (Affidavit of Support) zusammen mit den Steuerunterlagen vorgelegt wird. In diesem Formular zeigt das US-Familienmitglied, dass es den ausländischen Antragsteller finanziell unterstützen kann. Dazu muss das US-Familienmitglied ein Jahreseinkommen oder Vermögen in bestimmter Höhe, abhängig vom Wohnort und von der Größe des Haushalts, nachweisen.

Welches Mindesteinkommen bzw. Mindestvermögen gilt für die Bürgschaft?

Mit Ausnahme von aktiven Mitgliedern des US-Militärs, die für Ehegatten oder Kinder eine Petition einreichen, beträgt das nachzuweisende jährliche Mindesteinkommen für einen Zweipersonenhaushalt 21.550 US-Dollar. Die Sätze werden zu Anfang eines jeden Jahres aktualisiert und gelten dann vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres. Für Sponsoren mit Wohnsitz in Alaska oder Hawaii gelten etwas höhere Sätze (26.937 US-Dollar für Alaska und 24.787 US-Dollar für Hawaii). Für jede zusätzliche Person erhöht sich der Satz um 5.600 US-Dollar (7.000 US-Dollar für Alaska und 6.437 US-Dollar für Hawaii). Sollte das tatsächliche Einkommen die erforderliche Höhe nicht erreichen, kann die Differenz durch Vermögen in dreifacher Höhe der Differenz bei Ehegatten oder Kindern ab 18 Jahren und fünffacher Höhe der Differenz bei anderen Verwandten nachgewiesen werden.

Joint Sponsor bei unzureichendem Vermögen

Sollten Einkommen oder Vermögen des „Petitioner“ nicht ausreichen, um das ausländische Familienmitglied finanziell zu unterstützen, kann ein sog. „Joint Sponsor“ einspringen und für den Ausländer bürgen, indem er ebenfalls ein I-864-Formular ausfüllt, seine Vermögensverhältnisse offenlegt und Steuerunterlagen einreicht. 

Joint Sponsor kann sein, wer seinen Lebensmittelpunkt („domicile“) in den USA hat, also als US-Amerikaner oder als Ausländer mit einer Greencard in den USA lebt und für die nächste Zukunft auch weiterhin dort leben will (s. 8 CFR 213a.1). Er muss weder mit dem „Petitioner“ noch mit dem einwanderungswilligen Ausländer verwandt sein.
 

Rückgriffsmöglichkeit von US-Behörden beim Sponsor bzw. Bürgen

Sinn und Zweck des I-864 ist, dass US-Behörden dann, wenn der Greencardinhaber „means-tested public benefits“, also staatliche Hilfen in Anspruch nimmt, beim Sponsor Rückgriff nehmen kann. Die Verpflichtung des Sponsors endet – grob gesagt – von Gesetzes wegen erst, wenn der Ausländer

  • die US-Staatsbürgerschaft erwirbt. Den Einbürgerungsantrag kann z. B. der Ehegatte eines US-Bürgers in der Regel frühestens drei Jahre nach Erhalt seines Status als „Lawful Permanent Resident“ stellen;
  • verstirbt;
  • vierzig Vierteljahre eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung in den USA ausgeübt hat, und während dieser Zeit keinen „federal means-tested public benefit“ erhalten hat, ggf. also nach zehn Jahren Arbeitsaufenthalt in den USA;
  • seinen Status als Lawful Permanent Resident verliert und die USA verlässt;
  • im Rahmen eines Abschiebeverfahrens erneut als Lawful Permanent Resident zugelassen wird.

Sponsoren müssen USCIS über Adressänderungen informieren

Wichtig ist dabei auch, dass der Sponsor verpflichtet ist, der USCIS Adressänderungen bekannt zu geben. Grundsätzlich besteht für US-Amerikaner ja keine Meldepflicht, schon gar nicht gegenüber der US-Einwanderungsbehörde. Wer allerdings über ein I-864-Formular für einen Ausländer bürgt, ist verpflichtet, der USCIS spätestens dreißig Tage nach dem Umzug die neue Adresse mitzuteilen. Wer dies versäumt, kann, je nach Lage des Falles, mit einer Strafe zwischen 250 und 5.000 US-Dollar belegt werden, wie sich aus INA 213A(d)(2)(B) ergibt.

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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