US-Greencard: Verlust des Aufenthaltsstatus (durch Corona) und Reentry-Permit

US-Greencard: Verlust des Aufenthaltsstatus (durch Corona) und Reentry-Permit

17.02.2022

Immer wieder erreichen uns Anfragen von Greencardinhabern, die sich zuletzt häufig coronabedingt längerfristig außerhalb der USA aufgehalten und dadurch ihren Status als Lawful Permanent Resident verloren haben. In diesem Blogbeitrag erläutern wir, welche Optionen Betroffene haben und was Greencardinhaber vor längeren Auslandsaufenthalten unbedingt berücksichtigen sollten.

Reentry Permit verhindert Verlust des Greencardstatus

Inhaber von US-Greencards sind verpflichtet, ihren Lebensmittelpunkt in den USA zu haben. Den Status als Lawful Permanent Resident verliert, wer länger als ein Jahr am Stück außerhalb der USA war, ohne im Vorfeld eine Reentry Permit beantragt zu haben. 

Wer also für längere Zeit die USA verlassen muss, seinen Status als Lawful Permanent Resident aber beibehalten möchte, muss vor der Ausreise (!) eine sog. Reentry Permit (Formular I-131) beantragen. Die Reentry Permit ist zwingend zu beantragen, solange sich der Antragsteller noch in den USA aufhält. Er muss allerdings nicht in den USA warten, bis sie erteilt wurde, er kann sie sich auch ins Ausland schicken lassen.

Returning Resident Visa zur Wiedererlangung des Greencardstatus

Ist es bereits zu spät und der Greencardinhaber hat nicht rechtzeitig die Reentry Permit beantragt, kann er seinen Greencardstatus nur wiedererlangen, wenn er vor Wiedereinreise in die USA ein sog. Returning Resident Visa beantragt. Die Erteilung eines solchen Visums hat im Wesentlichen zur Voraussetzung, dass der Antragsteller

  • zum Zeitpunkt der Ausreise aus den Vereinigten Staaten den Status eines rechtmäßigen Lawful Permanent Resident hatte,
  • die Vereinigten Staaten mit der Absicht verlassen hat, zurückzukehren, und diese Absicht nicht aufgegeben hat und
  • nach einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt in die Vereinigten Staaten zurückkehren möchte und, falls der Auslandsaufenthalt länger als ein Jahr dauerte, dieser durch höhere Gewalt verursacht wurde, d h. Gründe hatte, die außerhalb der Kontrolle des Antragstellers lagen und für die er nicht verantwortlich war.

Coronapandemie keine höhere Gewalt

Bitte beachten Sie: Inhaber von US-Greencards sind weder von einer Einreisebeschränkung betroffen noch sind sie verpflichtet, eine Coronaimpfung nachzuweisen. Die derzeitige oder vergangene Pandemiesituation stellt also grundsätzlich keine „höhere Gewalt“ im obigen Sinne dar. Wer die USA wegen oder während der Pandemie verlassen hat und wegen der Pandemie, z.B. aus Furcht vor Ansteckung während des Rückfluges, nicht zurückgekehrt ist, kann sich nicht auf höhere Gewalt berufen, sondern hat seinen Greencardstatus verloren. Lediglich wer von „handfesten“ Reisebeschränkungen betroffen war, kann ggf. darauf hoffen, seinen Status nicht verloren zu haben. Die USCIS schreibt hierzu:

Lawful Permanent Resident Status

USCIS recognizes that if you are a lawful permanent resident (LPR) who traveled outside of the United States and are or were subject to COVID-19-related travel restrictions, you may have concerns about the effect of an extended absence from the United States.

If you were delayed in returning from a trip outside of the United States due to unforeseen circumstances, such as COVID-19-related travel restrictions, the trip generally retains its temporary character and USCIS will not consider your LPR status abandoned as long as you always intended to return as soon as the original purpose of the visit was completed. 
 

Greencardstatus verloren – was tun?

Demjenigen, der seinen Status verloren hat, bleibt in aller Regel nur, erneut ein Einwanderungsvisum/eine Greencard zu beantragen. Es empfiehlt sich jedoch, zuvor mit dem US-Konsulat oder ggf. der USCISKontakt aufzunehmen und den Fall zu schildern, wir möchten nicht ausschließen, dass die Behörden aufgrund der Pandemiesituation die Bestimmungen wohlwollend auslegen.

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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