Einreiseverbot: US-Außenministerium setzt Executive Order um

Einreiseverbot: US-Außenministerium setzt Executive Order um

01.02.2017

In einer gestern bekannt gewordenen Anordnung des Außenministeriums der Vereinigten Staaten vom 27. Januar 2017 wurden offiziell die US Einwanderungs- und Nichteinwanderungsvisa von Personen mit den Staatsbürgerschaften der Staaten Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien vorläufig widerrufen. Vom Widerruf ausgenommen sind folgende Visa: A-1, A-2, G-1, G-2, G-3, G-4, NATO, C-2 und andere Diplomatenvisa. Diese Anordnung des US-Außenministeriums setzt die Executive Order von Präsident Trump vom 27.01.2017 um, den Einreisestopp in die USA für Personen mit den genannten Staatsbürgerschaften.

Diverse Klagen gegen die Anordnung von Präsident Trump sind bereits eingereicht worden, u.a. eine Klage des Bundesstaates Washington. Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden. 

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Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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