Einreiseverbot USA: Einreise über Drittstaat wie Mexiko oder Dominikanische Republik als Option für EU-Bürger?

Einreiseverbot USA: Einreise über Drittstaat wie Mexiko oder Dominikanische Republik als Option für EU-Bürger?

29.07.2020

Laut der Proklamation des Weißen Hauses besteht seit dem 15.03.2020 und bis auf Weiteres ein Einreiseverbot in die USA für solche Personen, die sich innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen vor der Einreise in Deutschland oder einem anderen Schengenstaat aufgehalten haben. Das Gleiche gilt für die Länder China, Iran, Brasilien und das Vereinigte Königreich (England, Schottland, Wales und Nordirland). Von dem Einreiseverbot ausgenommen sind derzeit nur US-Staatsbürger, Greencardinhaber sowie Personen, die in einem engen Verwandtschaftsverhältnis zu einem US-Staatsbürger oder Greencardinhaber stehen – aber auch nur dann, wenn weitere Voraussetzungen vorliegen. Was aber tun, wenn z.B. bereits ein Studentenvisum (F-1 Visum) ausgestellt wurde und eine Einreise in die USA dringend erforderlich ist, um das Studium rechtzeitig aufnehmen zu können?

Einreise über Mexiko in die USA als Alternative

Sind Sie bereits Inhaber eines US-Visums (z.B. ein F-1-Visum) oder möchten Sie aus sonstigen Gründen dringend in die USA einreisen? Dann kann es sinnvoll sein, einen mindestens 14-tägigen Aufenthalt in einem Land zu verbringen, das die Einreise aus Deutschland oder einem anderen Schengenstaat gestattet. Dazu zählen z.B. Mexiko und die Dominikanische Republik. Für Kanada gilt derzeit noch eine Einreisesperre bis zum 31.07.2020 für Personen u.a. aus Deutschland, jedenfalls für touristische Aufenthalte („travels for non-essential purposes“). 

So wäre es beispielsweise möglich, als Tourist nach Mexiko einzureisen, um dort einen mindestens 14-tägigen Aufenthalt zu verbringen. Im Anschluss daran kann eine Einreise in die USA per Flug oder über den Landweg erfolgen. Doch obwohl Mexiko nicht vom US-Einreisestopp betroffen ist, ist die Überschreitung der Grenze über den Landweg auch nur unter besonderen Voraussetzungen gestattet. So ist laut der US-Botschaft in Mexiko eine Einreise über den Landweg in die USA nur für sog. „essential travels“ möglich. Diese Beschränkung gilt für Mexiko und Kanada seit dem 21.03.2020 und bis auf Weiteres bis zum 20.08.2020.

Zwar warnt das Auswärtige Amt weiterhin vor Reisen z.B. nach Mexiko. Jedoch hat Mexiko den zuletzt geltenden formalen Gesundheitsnotstand beendet trotz der weiterhin kritischen Gesundheitslage im gesamten Land.  
 

„Essential travels“ als Voraussetzung für die Einreise in die USA via Mexiko

Wie oben beschrieben, ist die Überschreitung der Grenze über den Landweg nur unter besonderen Voraussetzungen für sog. „essential travels“ gestattet. Doch wie genau stellt sich dieser Personenkreis dar?

Die folgenden Kategorien fallen unter die Definition von „essential travels“:

  • US-Staatsbürger und Daueraufenthaltsberechtigte, die in die USA zurückkehren
  • Personen, die zu medizinischen Zwecken einreisen
  • Einzelpersonen, die einreisen, um Bildungseinrichtungen zu besuchen
  • Einzelpersonen, die in die USA reisen, um dort zu arbeiten
  • Personen, die zu Notfall- und Gesundheitszwecken reisen (z.B. Regierungsbeamte oder Notfallhelfer, die in die Vereinigten Staaten einreisen, um die Bemühungen von Bundes-, Staats-, Lokal-, Stammes- oder Territorialregierungen zu unterstützen, auf COVID-19 oder andere Notfälle zu reagieren)
  • Personen, die im rechtmäßigen grenzüberschreitenden Handel tätig sind (z.B. LKW-Fahrer, die die Beförderung von Fracht zwischen den Vereinigten Staaten und Kanada und Mexiko unterstützen)
  • Personen, die an offiziellen Regierungsreisen oder diplomatischen Reisen beteiligt sind
  • Personen, die an militärischen Reisen oder militärischen Operationen beteiligt sind

Nicht unter die „essential travels“ fallen Reisen von Einzelpersonen zu rein touristischen Zwecken, also mithin Reisen, die dem reinen Privatvergnügen dienen, wie z.B. Sightseeing, Erholung, Glücksspiel oder die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen in den USA.
 

Wichtige Hinweise zur Beantragung eines US-Visums beim US-Konsulat

  1. Falls Sie für die Reise in die USA ein Visum benötigen, wenn Sie z.B. zwar die Zusage einer US-Hochschule (i-20-Formular), aber noch kein F-1-Visum haben, so beachten Sie bitte, dass Sie grundsätzlich – sieht man von bestimmen Ausnahmen einmal ab – Ihr Visum in jedem US-Konsulat beantragen können. Zwar sollen Sie den Antrag bei dem Konsulat stellen, in dessen Bezirk Sie wohnen; das ist jedoch nicht verpflichtend. Auf der anderen Seite ist ein anderes US-Konsulat auch nicht verpflichtet, Ihren Fall zu bearbeiten und kann den Antrag ohne Weiteres ablehnen, was dann ggf. dazu führen kann, dass Sie künftig auch nicht mehr visumsfrei in die USA reisen dürfen. 
     
  2. Beachten sollten Sie außerdem, dass es auch in Ländern, von denen aus die Einreise in die USA trotz Coronabeschränkungen grundsätzlich möglich ist, die US-Konsulate geschlossen oder zumindest schwächer besetzt sein können.
     
  3. Informieren Sie sich immer über die aktuelle Reisesituation und überlegen Sie sich die Einreise über ein Drittland gut, insbesondere wenn eine Reisewarnung in Kraft ist. 
     

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir leider keine Auskünfte zu aktuellen Einreisebedingungen von Mexiko in die USA geben können. Konsultieren Sie bitte hierzu die einschlägigen Webseiten der Regierungsbehörden, z. B. des US-Konsulats in Mexiko oder der U.S. Centers for Disease Control and Prevention. Hier finden Sie die entsprechenden Links:   

https://mx.usembassy.gov
https://mx.usembassy.gov/u-s-citizen-services/covid-19-information
https://www.cdc.gov
https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/travelers/testing-international-air-travelers.html

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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