Das Investorenvisum. Geeignet auch für kleinere und saisonale Unternehmungen

Das Investorenvisum. Geeignet auch für kleinere und saisonale Unternehmungen

26.08.2011

Zweifelsohne spielt die Höhe der geplanten bzw. getätigten Investition eine gewisse Rolle bei der Entscheidung des US-Konsulats, ob ein E-2 Investorenvisum erteilt werden soll oder nicht. Konkrete Zahlenvorgaben machte der US-Gesetzgeber hierzu allerdings nicht. Er scheint sich dessen bewusst gewesen zu sein, dass nicht jede gute Geschäftsidee zu ihrer Verwirklichung einer Investition in Höhe von USD 100.000 oder mehr bedarf und auch mit wenig Einsatz ein hoher Gewinn erzielt werden kann. Die vorab getätigte Investition und der zu erstellende Businessplan sollen zeigen, dass der Investor realistisch an die Sache herangeht, und sicherstellen, dass nach Einreise des Investors das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit alsbald aufnehmen kann und Gewinn erwirtschaften wird. Sind diese Bedingungen nachweislich erfüllt, so stehen die Chancen, ein E-2 Investorenvisum zu erhalten, auch bei einer geringeren Investition nicht schlecht.

Nicht jeder hat die Möglichkeit, eine Million USD zu investieren, zehn Arbeitsplätze zu schaffen und auf dieser Grundlage eine Investorengreencard zu beantragen. Für viele ist deshalb das E-2 Visum der einzige Weg, ihren Wunsch zu verwirklichen, ihr weiteres Leben in den USA zu verbringen. Doch nicht jeder möchte und nicht jede Geschäftsidee erlaubt dies. Deshalb scheidet die Möglichkeit eines E-2 Visums aber nicht aus. Obwohl weder die erforderlichen Investitionen noch der absolute Gewinn dem eines ganzjährig tätigen Unternehmens gleichkamen, erteilte das Konsulat auch schon E-2 Visa für die Veranstaltung von Weihnachtsmärkten in den USA. Es sollte dann allerdings besonderer Wert darauf gelegt werden, im Businessplan zu zeigen und nachzuweisen, dass und wie die US-Wirtschaft vom Vorhaben profitieren wird, beispielswiese durch die Beteiligung anderer US-Unternehmen und die zeitweise Anstellung von US-Arbeitnehmern.

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Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (069 76 75 77 80).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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