Corona-Testpflicht entfällt für Einreisen in die USA seit Mitte Juni 2022

Corona-Testpflicht entfällt für Einreisen in die USA seit Mitte Juni 2022

01.07.2022

Am 12.06.2022 endete die Corona-Testpflicht für die Einreise in die USA. Eine vollständige Impfung ist allerdings weiterhin Voraussetzung, um ein Flugzeug Richtung USA besteigen zu können. Eine „Booster-Impfung“ ist hingegen nicht vorgeschrieben. 

Als vollständig geimpft gelten Personen jeweils volle 14 Tage nach Erhalt:

  • einer Dosis bei
    • Janssen/J&J
    • Convidecia (CanSinoBIO)
       
  • der zweiten Dosis bei
    • Corminaty (Pfizer-BioNTech)
    • Spikevax (Moderna)
    • Vaxzevria (AstraZeneca)
    • Covaxin
    • Covishield
    • BIBP/Sinopharm
    • CoronaVac (Sinovac)
    • Nuvaxovid (Novavax)
    • Covovax
    • Medicago

Ist für eine vollständige Impfung die Verabreichung zweier Dosen erforderlich, so werden auch Kombinationen verschiedener Impfstoffe akzeptiert, wenn zwischen den beiden Verabreichungen mindestens volle 17 Tage liegen.

Genesenenstatus nicht anerkannt

Wer nur eine Impfdosis eines Impfstoffes erhalten hat, bei dem zwei Dosen für eine vollständige Impfung erforderlich sind, gilt nicht als vollständig geimpft, nur weil er zugleich nachweislich an Corona erkrankt war und wieder genesen ist.

Diese Personengruppen sind von der Corona-Impfpflicht ausgenommen

US-Amerikaner und Inhaber einer US-Greencard sind von der Impfpflicht nicht betroffen. Auch gewisse „air crew members“ betrifft die Impfpflicht nicht, sofern spezielle Voraussetzungen erfüllt sind.

Ausnahmen von der Impfpflicht werden nur unter engen Voraussetzungen zugelassen, z.B. für

  • Kinder unter 18 Jahren,
  • Personen, bei denen eine Impfung medizinisch kontraindiziert ist.

In diesen Fällen gelten dann ggf. und je nach Art der Ausnahme weitere Bedingungen, wie z.B. eine Testpflicht oder eine Quarantänepflicht nach Einreise.

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (069 76 75 77 80).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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