US-Einwanderung über Ehepartner (IR-1/CR-1-Visum): Längere Bearbeitungsdauer wegen Schließung der USCIS-Zweigstellen

US-Einwanderung über Ehepartner (IR-1/CR-1-Visum): Längere Bearbeitungsdauer wegen Schließung der USCIS-Zweigstellen

07.05.2019

Wer mit einem oder einer US-Staatsangehörigen verheiratet ist, kann ein Einwanderungsvisum (Greencard) beantragen, um gemeinsam in den USA zu leben. Bisher verlief das Visum-Antragsverfahren über die US-Konsulate relativ zügig. Mit der geplanten Schließung der USCIS-Zweigstellen in Deutschland könnte es zukünftig zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen. Paare, die mit einem US-Partner verheiratet sind und gemeinsam in den USA leben möchten, sollten also schnell handeln.

I-130-Petition bei der USCIS einreichen 

Um eine Greencard für die USA zu erhalten, muss der US-Ehegatte im ersten Schritt eine sog. I-130-Petition bei der US-Einwanderungsbehörde USCIS einreichen. Wurde die Petition gebilligt, kann im zweiten Schritt der „ausländische“ Ehegatte das Einwanderungsvisum beantragen. Die Bearbeitungszeiten für diese beiden Schritte betragen in der Regel jeweils mindestens vier bis sechs Monate – ohne Möglichkeit der Beschleunigung („premium processing“).

US-Konsulat mit kürzerer Bearbeitungsdauer

Lebt der US-Ehegatte in Deutschland, ist hier gemeldet und besitzt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, sondern lediglich eine Aufenthaltserlaubnis, kann die I-130-Petition bei der USCIS-Zweigstelle in Frankfurt eingereicht werden. Die Bearbeitungszeiten im US-Konsulat in Frankfurt lagen in der Vergangenheit weit unter denen der USCIS in den USA. So war eine Entscheidung über die I-130-Petition in zwei Monaten keine Seltenheit. Auch das Visumsverfahren, das dann, ohne Beteiligung des National Visa Centers (NVC) in den USA, alleine über das US-Konsulat in Frankfurt läuft, konnte rascher zum Abschluss gebracht werden.

Geplante Schließung deutscher USCIS-Zweigstellen

Die zuvor beschriebene Möglichkeit wird es allerdings nicht mehr lange geben. Die USCIS-Zweigstellen sollen nicht nur in Deutschland geschlossen werden. Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Mit einer Schließung im Spätsommer oder Herbst dieses Jahres ist allerdings zu rechnen.

Paare sollten schnell handeln

Wer also daran denkt, mit einem noch in Deutschland lebenden US-Ehegatten in nächster Zeit in die USA zu ziehen, oder wer einen/eine US-Verlobten/US-Verlobte hat, mit der/dem man gerne in die USA ziehen möchte, sollte sich zeitnah Gedanken darüber machen, ob man die Petition noch in Frankfurt einreichen möchte, solange diese Option noch besteht.

Haben Sie Fragen zur IR-1/CR-1-Visumbeantragung?

Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht bei allen Fragen zur Beantragung eines IR-1/CR-1-Visums behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26). 

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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