Deutsche können für das fiscal year 2017 H-2B-Visa beantragen

Deutsche können für das fiscal year 2017 H-2B-Visa beantragen

13.01.2016

Seit einiger Zeit können das H-2B-Visum nur Angehörige bestimmter Staaten beantragen. Welches diese für das jeweilige fiscal year (Geschäftsjahr) sind, gibt die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) immer Anfang eines Jahres bekannt. 

In den letzten Jahren war es Deutschen nicht möglich, ein H-2B-Visum zu beantragen. Für das fiscal year vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 wird sich dies nun ändern. Deutschen Staatsbürgern wird es in diesem Zeitraum erlaubt sein, dieses spezielle Arbeitsvisum für die USA zu beantragen.

Wie schon in der Vergangenheit kann und sollte eine Petition für eine Arbeitsaufnahme ab dem 1. Oktober 2017 Anfang April eingereicht werden, da das H-2B-Visum – wie auch das H-1B-Visum – kontingentiert ist und pro fiscal year nur eine beschränkte Anzahl von H-2B-Visa vergeben wird.

Gerne klären wir mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen für ein H Visum erfüllen oder welche sonstigen Alternativen in Ihrem konkreten Fall bestehen. Melden Sie sich bitte jederzeit bei uns, wenn Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch mit einem unserer Experten vereinbaren möchten

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Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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