Angabe von Social Media Profilen: Visumfreie Einreise in die USA wird komplizierter

Angabe von Social Media Profilen: Visumfreie Einreise in die USA wird komplizierter

14.09.2016

In Rahmen des sogenannten ESTA-Programms können sich Reisende aus 38 Ländern auf einer Webseite registrieren, um dann bei Genehmigung der ESTA-Registrierung visumfrei in die USA zu reisen. Seit Februar 2016 werden die ESTA-Bestimmungen jedoch immer weiter verschärft, hauptsächlich aus Sorge um die Ausnutzung des visumfreien Reisens durch Terroristen.

Einige US-Reisende dürfen das ESTA-Programm überhaupt nicht mehr nutzen – auch wenn sie Staatsbürger der 38 oben genannten Länder sind. Deutsche Staatsbürger, die zusätzlich die iranische Staatsbürgerschaft besitzen oder nach dem 1. März 2011 im Iran waren, dürfen das ESTA-Programm beispielsweise grundsätzlich nicht mehr nutzen. Jetzt sollen visumfreie US-Reisende nach ihren Nutzernamen bei Social Media Plattformen gefragt werden.

Angabe der Nutzernamen ist freiwillig

Nach dem Eingang von über 700 Kommentaren und trotz vieler Gegenstimmen wird die US Customs and Border Protection (CBP) voraussichtlich Mitte Oktober ihre ESTA-Formulare ändern, um visumfreie US-Reisende um die Angabe Social Media Profile zu bitten. Die Angabe der Nutzernamen soll freiwillig sein. Viele visumfreie US-Reisende werden sich jedoch aus Angst vor negativen Konsequenzen oder Verdächtigungen dazu gezwungen sehen, ihre Nutzernamen preiszugeben.

Was kann man im Voraus tun? 

Wenn Sie geschäftlich oder privat visumfrei in die USA reisen, sollten Sie sich jetzt schon überlegen ob Sie Ihre Nutzernamen angeben möchten oder nicht. Es gibt Argumente für und gegen eine solche Angabe. Jeder Fall ist anders. Insbesondere Personen, die schon einmal Schwierigkeiten bei der Einreise in die USA hatten oder Personen, die auf Social Media Plattformen besonders aktiv sind, sollten gut überlegen ob sie ihre Nutzernamen nennen oder nicht.

Den Nutzernamen nicht angeben

Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Nutzernamen nicht anzugeben, sollten Sie sich auf eine schärfere Einreisekontrolle einstellen. Sie sollten auch überlegen, wie Sie Ihre Entscheidung begründen. Eine Möglichkeit wäre, darauf hinzuweisen, dass Sie nichts zu verheimlichen haben und gerne bereit sind, Ihre Social Media Prosile anzugeben, sobald eine solche Angabe vorgeschrieben wird. Solange diese Angabe aber freiwillig bleibt, behalten Sie es sich vor, Ihre Privatsphäre soweit wie möglich zu schützen. Ob diese Strategie zu einer Verweigerung der Einreise durch die US-Grenzbeamten führt, ist nicht vorherzusehen. Deswegen ist bei dieser Strategie Vorsicht geboten.

Den Nutzernamen von Tarnkonten angeben

Die Angabe von Nutzernamen von Tarnkonten ist keine gute Idee. Schlimmstenfalls könnte ein US-Grenzbeamter eine solche Aktion als misslungener Versuch verstehen, etwas zu verheimlichen – auch wenn man lediglich versuchen wollte, ein Stück Privatsphäre zu schützen. 

Den Nutzernamen angeben

Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Nutzernamen anzugeben, sollten Sie Ihre Postings vorher gründlich auf Äußerungen durchsuchen, die einem US-Grenzbeamten verdächtig erscheinen könnten. Sind solche „verdächtige“ Äußerungen vorhanden, sollten Sie sehr vorsichtig sein und sich vor Reiseantritt beraten lassen.

Sämtliche Social Media Profile löschen

Natürlich könnte man auch einfach sämtliche Social Media Konten löschen. Ein neugieriger Grenzbeamter könnte es allerdings auch verdächtig finden, dass man Social Media überhaupt nicht nutzt und einen genau danach befragen. 

Wie man sieht, wird auch eine kurze Reise in die USA leider immer komplizierter. Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne bei Fragen rund um US-Einreise, US-Visa und US-Einwanderungsrecht. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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