US-Einreiseverbot teilweise gelockert

US-Einreiseverbot teilweise gelockert

03.02.2017

Mit seiner Executive Order vom 27.01.2017 verhängte der neu gewählte US-Präsident Donald Trump ein Einreiseverbot für Staatsangehörige der Länder Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien. Hiervon betroffen waren zunächst auch Staatsangehörige dieser Länder, die eine US-Greencard besitzen oder zusätzlich die Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Bürger vom Einreiseverbot nicht betroffen waren.

Nach Bekanntwerden des Einreiseverbots kam es zu zahlreichen nationalen und internationalen Protesten. Auch etliche US-Gerichte schränkten den Anwendungsbereich der Executive Order ein.

Einreiseverbot für Personen mit Greencard und doppelter Staatsbürgerschaft gelockert

Nun lockerten auch US-Behörden das Einreiseverbot. Die US-Grenzbehörde (U.S. Customs and Border Protection) gibt auf Ihrer Webseite bekannt, dass

  • Personen mit US-Greencard grundsätzlich in die USA einreisen dürfen, auch wenn sie die Staatsangehörigkeit eines der sieben genannten Länder besitzen:

    Under the recent guidance from the White House, we will continue to ensure that lawful permanent residents are processed through our borders efficiently. Under that guidance, the Executive Order issued January 27, 2017, does not apply to their entry to the United States. U.S. Customs and Border Protection will continue to execute its mission to protect the homeland in its processing of all individuals at ports of entry.
  • Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft grundsätzlich in die USA einreisen dürfen, wenn sie im Reisepass des nicht vom Verbot betroffenen Staates ein gültiges Visum haben:

    Dual nationals with a valid immigrant or nonimmigrant visa in a passport issued by any country not restricted under the Executive Order will be permitted to apply for admission to the United States.
  • Personen, welche sich als Staatsangehörige eines der betroffenen Länder mit einem F-1, J-1, oder M-1 Visum in den USA aufhalten, grundsätzlich weiterhin in den USA bleiben dürfen. Sollten sie sich derzeit allerdings außerhalb der USA aufhalten oder ausreisen, ist davon auszugehen, dass sie bis auf Weiteres nicht mehr in die USA einreisen können.

Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft dürfen Visum beantragen

Entsprechend heißt es auf der Webseite der US-Konsulate in Deutschland nun auch, dass Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft wieder ein Visum beantragen können. Unmittelbar nach dem Erlass der Executive Order wurde darüber informiert, dass schon vereinbarte Interview-Termine nicht wahrgenommen werden sollten, weil ein Visum nicht erteilt werden würde:

Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die einen Pass besitzen, der nicht von einem der in der US-Verfügung genannten Länder ausgestellt ist, können einen Termin für die Beantragung eines Visums vereinbaren. US-Botschaften und US-Konsulate bearbeiten Anträge und stellen qualifizierten Antragstellern Visa aus, wenn der Antrag mit einem Pass von einem nicht betroffenen Land erfolgt, auch wenn Antragsteller eine weitere Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, welches in der Verfügung genannt wird. Personen, die sich für ein Visum qualifizieren, ist es gestattet in die Vereinigten Staaten zu reisen und Zutritt zu beantragen.

Nicht von der Lockerung betroffen:

Die Executive Order selbst nahm Personen mit Diplomatenvisa, NATO-Visa, C-2 Visa sowie G-1, G-2, G-3 und G-4 Visa vom Einreiseverbot aus. Dies gilt nach wie vor.

Weiterhin gilt aber auch, dass Personen mit der Staatsbürgerschaft eines Staates, dessen Angehörige grundsätzlich visumsfrei in die USA reisen dürfen (Visa Waiver Program), nicht visumsfrei mit einer elektronischen Reisegenehmigung (ESTA) reisen können, wenn sie:

  • eine zweite Staatsangehörigkeit als Iraner, Iraker, Sudanese oder Syrer besitzen oder
  • seit dem 01.03.2011 in folgenden Ländern waren: Iran, Irak, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien oder Jemen.

Personen, die von der Executive Order betroffen sind und sich gerade in den USA aufhalten, sollten einen auf US-Einwanderungsrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen, bevor sie die USA verlassen, um mögliche Probleme bei einer Wiedereinreise abzuwägen oder zu verhindern. Gerne können Sie sich dafür an unser Team wenden.

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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