Visum für die USA | Blog | Aktuelle Infos zu Visa und Greencard

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Unser Blog hält Sie über die neuesten Entwicklungen rund um das Thema US-Visum auf dem Laufenden und berichtet über Wissenswertes und Kurioses aus der Praxis! Viel Spaß bei der Lektüre!

Im heutigen Blogbeitrag möchte ich kurz die wichtigsten bzw. gängigsten Greencard-Kategorien vorstellen. So wie es verschiedene Arten von Nichteinwanderungsvisa gibt, die alle ihre spezifischen Voraussetzungen haben, so gibt es auch verschiedene Greencards, die jeweils ihre eigenen Anforderungen stellen.


Die auf unserer Website näher dargestellten Visaarten (E-, L-, O- und H-1B) sind nicht die einzigen Visa, welche es ermöglichen, legal in den USA zu arbeiten. Auch das J-Visum (Exchange Visitor Visa) berechtigt seinen Inhaber zu Tätigkeiten, welche „Arbeit“ darstellen, für die aber oftmals eines der vorgenannten Visa nicht in Betracht kommt.


Am 26. Juni 2013 hat der U.S. Supreme Court entschieden, dass Personen, die in einer Ehe zusammenleben, nicht im Hinblick auf ihre sonstigen Rechte ungleich danach behandelt werden dürfen, ob sie gleichen oder verschiedenen Geschlechts sind.


Wie in einem früheren Beitrag schon einmal angesprochen, ist das Privileg des Inhabers einer Greencard zugleich auch eine Verpflichtung. Er darf nicht nur, sondern er muss seinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in den USA haben.


Als Deutscher kann man, wie die Staatsangehörigen vieler anderer Nationen, visumsfrei in die USA reisen, sofern man nicht länger als 90 Tage bleiben und nicht arbeiten möchte. Seit dem 12. Januar 2009 allerdings muss man vorher eine elektronische Reisegenehmigung einholen („ESTA“). Nur am Rande sei angemerkt, dass es sich dabei rechtstechnisch nicht um ein Visum, auch kein „Touristenvisum“ handelt.


Wer auch immer eine Greencard beantragt, dürfte v. a. das Ziel haben, seinen Lebensmittelpunkt in die USA zu verlegen. Wenn man die Greencard dann erhalten hat, sollte man sich allerdings bewusst sein, dass dieses Ziel auch eine Verpflichtung, d. h. eine Voraussetzung dafür darstellt, die Greencard zu behalten. Der Status eines Lawful Permanent Resident („LPR“) kann nämlich verloren gehen, wenn man sich zu lange oder zu oft außerhalb der USA aufhält.


Grundsätzlich ist es einem mit B-1-Visum Reisenden nicht erlaubt, in den USA produktiv tätig werden, d. h. zu arbeiten, und zwar zunächst einmal unabhängig davon, ob und ggf. von wem er für die Arbeit bezahlt wird.


Wie bei den Nichteinwanderungsvisa gibt es auch bei den sog. Greencards (immmigrant visas) verschiedene Arten. Lässt man einmal die sog. Greencardlotterie (diversity visa program) beiseite, so wird hauptsächlich zwischen familienbezogenen und arbeitsplatzbezogenen Greencards unterschieden.


Bin ich US-Bürger? Diese Frage bekommen wir in letzter Zeit häufiger gestellt. Grund genug, an dieser Stelle einmal ein paar allgemeine Informationen – die natürlich keine Beratung im Einzelfall ersetzen – zu geben.


Wird einem verheirateten Antragsteller ein E-1-, E-2- oder L-1-Visum gewährt, so erhalten Familienmitglieder (auf Antrag) üblicherweise ein abgeleitetes Visum. Bei den E-Visa trägt es dieselbe Nummer wie das des Hauptantragstellers, bei den L-Visa erhalten Familienmitglieder ein L-2-Visum. Kinder dürfen damit die Schule besuchen, dem Ehegatten erlaubt das Visum, in den USA zu arbeiten. Der Ehegatte ist dabei nicht an das Unternehmen, in dem der Hauptantragsteller mitarbeitet, gebunden, sondern kann sich grundsätzlich bei einem beliebigen US-Unternehmen um einen Arbeitsplatz bewerben.