USA-Visum | Blog | Aktuelle Infos zu Visa und Greencard

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Unser Blog hält Sie über die neuesten Entwicklungen rund um das Thema US-Visum auf dem Laufenden und berichtet über Wissenswertes und Kurioses aus der Praxis! Viel Spaß bei der Lektüre!

Heute gab der United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) bekannt, welche Staaten zukünftig am H-2B-Programm teilnehmen werden: Neu hinzugekommen sind die Tschechische Republik, Dänemark, Madagaskar, Portugal und Schweden. Angehörige dieser Staaten können also ab dem 1. April 2015 einen Antrag für ein H-2B-Visum stellen bzw. für sie kann eine entsprechende Petition eingereicht werden.


In unseren heutigen Blogbeitrag möchte ich Ihnen kurz das J-Visum vorstellen. Das J-Visum ist das Visum für sog. exchange visitors, Ausländer, die an einem Austauschprogramm des Bureau of Education and Cultural Affairs, einer Unterabteilung des Department of State, teilnehmen möchte. Zweck des Programms ist letztlich die Förderung der Völkerverständigung (s. 22 CFR § 61.1).


Am 3. Juli verkündete das Department of Homeland Security, dass die Sicherheitsvorkehrungen bei Flugreisen in die USA verschärft würden.


Im heutigen Blogbeitrag möchte ich Ihnen kurz das sog. Verlobtenvisum (K-1-Visum oder fiancé bzw. fiancée visa) vorstellen. Bei diesem handelt es sich um ein Nichteinwanderungsvisum, das aber letztlich auf eine Greencard abzielt.

 

Wenn ein Ausländer (oder eine Ausländerin) in den USA einen US-Staatsbürger (oder eine US-Staatsbürgerin) heiraten möchte, um dann auch dort zu leben, so kann er (oder sie) weder direkt eine Greencard beantragen noch mit einem Touristenvisum einreisen, um dann nach der Hochzeit einen Change of Status zu beantragen. Im ersten Falle wäre die zwingende Voraussetzung der Verwandtschaft noch nicht erfüllt, im letzteren Falle hätte der Antragsteller offensichtlich schon bei Antragstellung für das Touristenvisum Einwanderungsabsichten, was zu einer Ablehnung des Antrags führen würde.


Zum Erhalt einer Greencard gibt es grundsätzlich zwei Verfahren. Entweder man reist über ein Einwanderungsvisum ein, erhält vom US-Grenzbeamten den Status eines Legal Permanent Resident, inklusive einer befristeten Arbeitserlaubnis, oder man hält sich (vorzugsweise legal) schon in den USA auf (z. B. mit einem Studentenvisum o. ä.) und beantragt ein sog. Adjustment of Status. Die erste Variante kommt z. B. in Betracht, wenn man mit einem US-amerikanischen Staatsbürger verheiratet ist, dieser bei der USCIS eine Petition für eine Greencard zugunsten seines Ehegatten einreicht und sein Ehegatte anschließend das Einwanderungsvisum beim US-Konsulat beantragt.


Ab dem 1. April 2014 können neue Anträge für H-1B- und H-2B-Visa für das Fiscal Year 2015 eingereicht werden.


Im heutigen Blogbeitrag möchte ich kurz die wichtigsten bzw. gängigsten Greencard-Kategorien vorstellen. So wie es verschiedene Arten von Nichteinwanderungsvisa gibt, die alle ihre spezifischen Voraussetzungen haben, so gibt es auch verschiedene Greencards, die jeweils ihre eigenen Anforderungen stellen.


Die auf unserer Website näher dargestellten Visaarten (E-, L-, O- und H-1B) sind nicht die einzigen Visa, welche es ermöglichen, legal in den USA zu arbeiten. Auch das J-Visum (Exchange Visitor Visa) berechtigt seinen Inhaber zu Tätigkeiten, welche „Arbeit“ darstellen, für die aber oftmals eines der vorgenannten Visa nicht in Betracht kommt.


Am 26. Juni 2013 hat der U.S. Supreme Court entschieden, dass Personen, die in einer Ehe zusammenleben, nicht im Hinblick auf ihre sonstigen Rechte ungleich danach behandelt werden dürfen, ob sie gleichen oder verschiedenen Geschlechts sind.


Wie in einem früheren Beitrag schon einmal angesprochen, ist das Privileg des Inhabers einer Greencard zugleich auch eine Verpflichtung. Er darf nicht nur, sondern er muss seinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in den USA haben.