USA-Visum | Blog | Aktuelle Infos zu Visa und Greencard

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Unser Blog hält Sie über die neuesten Entwicklungen rund um das Thema US-Visum auf dem Laufenden und berichtet über Wissenswertes und Kurioses aus der Praxis! Viel Spaß bei der Lektüre!

Die Frankfurter Rundschau berichtete von einem Vorfall, von dem auch wir leider ab und an hören: Reisende, denen eigentlich ein US-Visum genehmigt wurde, werden bei der Einreise nicht eingelassen, sondern von US-Grenzbeamten zurückgeschickt.


Die USA kennen unterschiedlichste Visumskategorien. Dabei gibt es verschiedenste Arten von Arbeitsvisa mit jeweils eigenen Voraussetzungen (u. a. H-1B, H-2B, L-1A, L-1B, E-1 und E-2 Visum).

 

Für Mitglieder von Schiffsbesatzungen (und Flugzeugen) gibt es ebenfalls ein spezielles Visum, das sog. D-Visum. Es ist – als D-1-Visum (Crewmen Visa) – zu beantragen z. B. von Mechanikern, die im Maschinenraum eines Schiffes tätig sind, aber auch von Kosmetikerinnen, die auf einem Kreuzfahrtschiff arbeiten.


Ein US-Konsulat im deutschsprachigen Raum hat kürzlich einen E-2-Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass das US-Unternehmen, welches ordnungsgemäß gegründet und in welches eine durchaus beträchtliche Summe (in Ausrüstung u. a.) investiert worden war, noch nicht aktiv sei, d. h. noch keinen Umsatz erwirtschafte.


Am 7. April 2015 gab die USCIS bekannt, dass sie genügend Petitionen für H-1B-Visa erhalten hat und keine weiteren mehr annimmt. Schon im letzten Jahre war das Kontingent von 20.000 plus 65.000 Petitionen am 7. April erfüllt, nachdem am 1. April die ersten Petitionen eingereicht werden konnten.


Das Global Entry Program erlaubt es USA-Reisenden, wichtige Einreiseformalitäten an einem sog. kiosk, d. h. an einem Automaten zu erledigen, was die Einreise in der Regel erheblich beschleunigt. Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Trusted Traveler Programm ist allerdings eine vorhergehende Registrierung. Bevor deutsche Staatsbürger sich in das Programm aufnehmen lassen können, müssen sie sich zunächst bei der deutschen Bundespolizei am Frankfurter oder Münchener Flughafen vorregistrieren lassen.


Der amerikanische Heimatschutzminister Jeh Johnson kündigte im Zuge seiner Reformpläne eine Überprüfung des "Visa Waiver Program" (VWP) an. Das Programm enthebt die Bürger von 38 Staaten der Viusmpflicht, darunter auch Deutschland. Visa Waiver beschränkt sich allerdings auf touristische Zwecke. Wer in den USA arbeiten oder Geschäfte tätigen möchte, benötigt wie bisher ein Arbeitsvisum für die USA.


Heute gab der United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) bekannt, welche Staaten zukünftig am H-2B-Programm teilnehmen werden: Neu hinzugekommen sind die Tschechische Republik, Dänemark, Madagaskar, Portugal und Schweden. Angehörige dieser Staaten können also ab dem 1. April 2015 einen Antrag für ein H-2B-Visum stellen bzw. für sie kann eine entsprechende Petition eingereicht werden.


In unseren heutigen Blogbeitrag möchte ich Ihnen kurz das J-Visum vorstellen. Das J-Visum ist das Visum für sog. exchange visitors, Ausländer, die an einem Austauschprogramm des Bureau of Education and Cultural Affairs, einer Unterabteilung des Department of State, teilnehmen möchte. Zweck des Programms ist letztlich die Förderung der Völkerverständigung (s. 22 CFR § 61.1).


Am 3. Juli verkündete das Department of Homeland Security, dass die Sicherheitsvorkehrungen bei Flugreisen in die USA verschärft würden.


Im heutigen Blogbeitrag möchte ich Ihnen kurz das sog. Verlobtenvisum (K-1-Visum oder fiancé bzw. fiancée visa) vorstellen. Bei diesem handelt es sich um ein Nichteinwanderungsvisum, das aber letztlich auf eine Greencard abzielt.

 

Wenn ein Ausländer (oder eine Ausländerin) in den USA einen US-Staatsbürger (oder eine US-Staatsbürgerin) heiraten möchte, um dann auch dort zu leben, so kann er (oder sie) weder direkt eine Greencard beantragen noch mit einem Touristenvisum einreisen, um dann nach der Hochzeit einen Change of Status zu beantragen. Im ersten Falle wäre die zwingende Voraussetzung der Verwandtschaft noch nicht erfüllt, im letzteren Falle hätte der Antragsteller offensichtlich schon bei Antragstellung für das Touristenvisum Einwanderungsabsichten, was zu einer Ablehnung des Antrags führen würde.