US-Einreiseverbot für bestimmte Staatsangehörige

US-Einreiseverbot für bestimmte Staatsangehörige

30.01.2017

Mit seiner Executive Order vom 27.01.2017 hat US-Präsident Donald Trump nun seine Ankündigung wahr gemacht, Menschen aus Staaten mit vorwiegend muslimischer Bevölkerung die Einreise zu erschweren.

Einreisestopp in die USA für bestimmte Personen

Die Anordnung sieht u.a. vor, dass Personen mit der Staatsbürgerschaft der Staaten Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien die Einreise mit Einwanderungs- oder Nichteinwanderungsvisum verweigert wird. Sie ist auf eine Dauer von 90 Tagen nach dem Erlass ausgelegt. Betroffen sind auch Personen, die neben den genannten eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen. Eine Ausnahme gibt es nur für Personen mit Diplomatenvisa o.ä.

Die deutschen US-Konsulate fordern von der Anordnung betroffene Personen ferner dazu auf, kein Visum zu beantragen, keine Visumsgebühr zu zahlen und keinen Interview-Termin zu vereinbaren, da ihr etwaiger Antrag auf ein US-Visum nicht bearbeitet werden kann.

Auch Flüchtlingsprogramm wird ausgesetzt

Die Executive Order sieht weiterhin vor, dass das Flüchtlingsprogramm (U.S. Refugee Admissions Program) für die Dauer von 120 Tagen ausgesetzt wird und für das Fiskaljahr 2017 nicht mehr als 50.000 Flüchtlinge aufgenommen werden. Für syrische Flüchtlinge wird das Programm bis auf Weiteres ausgesetzt. 

In einer Presseerklärung hat Secretary Kelly vom Department of Homeland Security erklärt, dass die Möglichkeit, mit Greencard in die USA einzureisen, im nationalen Interesse liege. Es ist also davon auszugehen, dass z.B. Staatsbürgern des Iran, welche eine gültige Greencard haben, die Rückreise in die USA nicht aufgrund der Executive Order verwehrt wird. Dies lässt sich natürlich nicht auf Personen mit gültigem Visum (Einwanderungs- oder Nichteinwanderungsvisum) übertragen. Sie werden wohl bis auf Weiteres an der Grenze abgewiesen, sollten sie versuchen einzureisen.

Betroffene sollten US-Anwalt einschalten

Personen, die von dieser Anordnung betroffen sind (d.h. Staatsbürger der o.g. Länder, die keine US-Staatsbürgerschaft besitzen) und sich gerade in den USA aufhalten, sollten einen auf US-Einwanderungsrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen, bevor sie die USA verlassen, um mögliche Probleme bei einer Wiedereinreise abzuwägen oder zu verhindern. Gerne können Sie sich dafür an unser Team wenden.

Verlängerung eines Visums nur noch mit Interviewtermin

Die Anordnung von Präsident Trump enthält allerdings auch einen Passus, der Staatsbürger anderer Nationen betrifft: Seit einiger Zeit war es manchen Antragstellern möglich, ein Visum zu erneuern, ohne persönlich vorsprechen zu müssen. In seiner Executive Order ordnete Präsident Trump nun an, dass dieses Programm ebenfalls vorläufig ausgesetzt wird. Betroffene müssen nun einen Interviewtermin wahrnehmen. Dies kann unserer Erfahrung nach zu längeren Bearbeitungszeiten und Verzögerungen bei der Ausstellung von US-Visa führen, weil schlichtweg mehr Antragssteller persönlich erscheinen müssen.

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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